Gewalt an Frauen stoppen
Psyche

Gewalt zuhause: "Es passiert in allen sozialen Schichten"

Wir sprechen mit Jutta Dreyer, Familientherapeutin und Beraterin an der Lebenslagen-Hotline des pme Familienservice. Die Lebenslagen-Hotline bietet den Beschäftigten ihrer Vertragspartner*innen eine anonyme und kostenlose Erst- und Krisenberatung für Frauen, Kinder und weitere Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Frau Dreyer, wo fängt häusliche Gewalt an?

Jutta Dreyer: Mit häuslicher Gewalt ist Gewalt gemeint, die in Paar- oder Ehebeziehungen passiert. Sie kann aber auch zwischen Geschwistern, gegen Kinder durch die Eltern oder gegen Eltern durch jugendliche Kinder verübt werden. Bei uns in der Beratung haben wir zudem oft den Fall, dass ältere Menschen durch ihre pflegenden Angehörigen Gewalt erfahren. Meistens passiert häusliche Gewalt in den eigenen vier Wänden.

Häusliche Gewalt reicht von Beleidigungen, Verboten, Drohungen und Demütigung bis hin zu körperlicher, seelischer, sexueller und ökonomischer Gewalt, wenn die Betroffenen finanziell abhängig sind vom Täter. Meistens erleben die Betroffenen mehrere dieser Gewaltformen gleichzeitig.

Zur häuslichen Gewalt muss immer öfter auch die digitale Gewalt dazugezählt werden. In zunehmenden Fällen sind Betroffene damit konfrontiert, dass Partner:innen oder Ex-Partner:innen intime Bilder veröffentlichen sie in sogenannte Deep-Fakes einsetzen, um die Betroffenen zu diskreditieren. Oder es wird heimlich Überwachungssoftware auf dem Mobiltelefon installiert, um die Person digital stalken und kontrollieren zu können. Ziel ist hier, dass die Person sich nirgends mehr sicher fühlen soll.

Digitale Gewalt

Welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können,wenn Sie von digitaler Gewalt betroffen sind, haben wir unter dem Interview extra für Sie zusammengefasst.

Wer ist von häuslicher Gewalt betroffen?

Häusliche Gewalt gibt es in allen sozialen Schichten und jeder kann davon betroffen sein. In der Regel sind es Frauen, die physische, psychische und sexuelle Gewalt durch ihre Partner erleben. Es gibt auch Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt werden. In vier von fünf Fällen sind aber Frauen die Opfer.

Sie sagten, auch Kinder werden Opfer von häuslicher Gewalt.

Leben Kinder im Haushalt, sind sie häufig selbst Opfer physischer Übergriffe oder extrem beeinträchtigt, weil sie die Gewalt und das Klima der Angst und Einschüchterung miterleben müssen. Oft versuchen die Kinder die Mutter zu beschützen und sind Loyalitätskonflikten dem Vater gegenüber ausgesetzt. Die Kinder leiden meistens sehr lange an psychischen Folgen und zeigen Verhaltensausfälligkeiten sowie Angst- und Entwicklungsstörungen.

Welche unterschiedlichen Formen von häuslicher Gewalt begegnen Ihnen in der Beratung besonders häufig?

Bei häuslicher Gewalt muss unterschieden werden zwischen spontanem Konfliktverhalten und systematischem Kontrollverhalten. Bei der systematischen Gewalt geht es dem Täter darum, die Beziehung zu beherrschen und Macht auszuüben. Die Opfer sind hier fast ausschließlich Frauen. Gewalt als spontanes Konfliktverhalten entsteht aus dem Affekt, wenn ein Streit oder Konflikt eskaliert. Hiervon sind Frauen und Männer übrigens gleichermaßen betroffen.

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Warum bleiben viele Frauen in den Beziehungen?

Viele Frauen haben Angst, dass die Situation im Moment der Trennung eskalieren könnte. Deshalb ist es in der Beratung wichtig, an dieser Stelle sehr umsichtig zu sein, einen Notfallplan zu entwickeln und alles in die Wege zu leiten, damit die Frauen und ihre Kinder geschützt sind. Zum anderen haben viele Frauen finanzielle Ängste, machen sich Sorgen, ihre Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung zu nehmen, und wissen nicht, ob sie die Veränderungen nach einer Trennung meistern können. Die meisten Männer sind phasenweise auch wieder sehr liebevoll. Oft entschuldigen sich die Täter auch, nachdem sie gewalttätig waren, und versprechen, es nie wieder zu tun. Dadurch hoffen viele Frauen, dass es wieder besser wird.

Wie könnt ihr den Frauen helfen, sich zu entscheiden?

Für viele Frauen ist es wichtig, dass sie dort abgeholt werden, wo sie stehen, und dass ihnen jemand zuhört, ohne Druck auszuüben oder sie zu einer Entscheidung zu drängen. Wir informieren sie über ihre Rechte und die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, so dass sie sich für oder gegen eine Trennung entscheiden können. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam mit den Frauen ein „Bild“ zeichnen, das eine Zukunft beinhaltet, die aus ihrer Sicht funktionieren kann. Wir wollen die Frauen ermutigen, ihre Stärken und Ressourcen zu erkennen und zu sehen, was sie alles schon erreicht haben.

 

Gewalt in den eigenen vier Wänden: Kinder leiden besonders stark. Expert:innen zum Kinderschutz können helfen.

 

Wenn sich eine Frau zur Trennung entscheidet, wie helfen Sie konkret weiter?

Das hängt natürlich stark von der Situation ab, in der die Frau ist. Wenn die Situation zu eskalieren droht, tun wir alles zu ihrem Schutz: Wir rufen die Polizei als Unterstützung oder ein Taxi, wenn es schnell gehen muss. Wenn die Frauen ihre Wohnungen verlassen möchten, recherchieren wir Frauenhäuser, suchen andere geschützte Plätze wie Pensionen oder überlegen, bei welchen Freundinnen oder Verwandten sie einen sicheren Ort finden könnten.

Für viele Frauen ist die Beratung aber ein erster Schritt, um in Erfahrung zu bringen, wie der Weg aus der Gewalt aussehen könnte, was ihre Möglichkeiten sind und wo es finanzielle Hilfen gibt.

Was tun, wenn Kinder von der häuslichen Gewalt betroffen sind? Wie können sie geschützt werden?

Wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind und wir den Eindruck haben, dass sie in akuter Gefahr sind, dann sind wir auch verpflichtet zu handeln. Ich rate auch den Müttern, das Jugendamt zu informieren, wenn ihre Kinder von Gewalt betroffen sind. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Jugendämter sehr durchdacht und fachlich gut vorgehen und versuchen, die Familien sehr gut zu unterstützen. Bei uns in der Beratung haben wir auch Expertinnen zum Kinderschutz, die wir nach Wunsch hinzuziehen können.

Was viele Frauen nicht wissen: Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das bedeutet: In dem Moment, wo eine Person in der eigenen Wohnung bedroht wird, wird über Gerichtswege entschieden, dass die Wohnung dem Opfer zugesprochen wird und der Partner sie verlassen muss.

Welche Angebote gibt es für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen?

Es gibt Täterprogramme, und die sind sehr erfolgreich, sofern die Männer bereit sind, sich darauf einzulassen und ihr Verhalten ändern möchten. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich an die Männerberatungsstellen wenden.

Vielen Dank für das Interview!

Digitale Gewalt: Schutzmaßnahmen und rechtliche Schritte

Digitale Gewalt ist eine ernstzunehmende Bedrohung. Wenn Sie betroffen sind, gibt es konkrete Schritte, die Sie unternehmen können, um sich zu schützen und zur Wehr zu setzen.

Allgemeine Sofortmaßnahmen & wichtige Grundsätze

  • Beweise sichern: Machen Sie von allen relevanten Vorgängen Screenshots. Speichern Sie Nachrichten, Bilder und Profile. Dokumentieren Sie dabei immer Datum, Uhrzeit und die Plattform, auf der der Vorfall stattgefunden hat. Diese Dokumentation ist entscheidend für mögliche rechtliche Schritte.
  • Täter blockieren: Blockieren Sie die betreffende Person auf allen Kanälen. Ändern Sie bei Bedarf auch Ihre Benutzernamen, um nicht mehr direkt auffindbar zu sein.
  • Konten absichern: Ändern Sie umgehend Ihre Passwörter und aktivieren Sie, wo immer möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Dies gilt für all Ihre Konten, insbesondere für E-Mail, soziale Medien und Cloud-Dienste.
  • Hilfe suchen: Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen. Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen, und wenden Sie sich an professionelle Beratungsstellen.

Anlaufstellen für Betroffene:

  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": Unter 116 016 erhalten Sie kostenlose, anonyme und rund um die Uhr verfügbare Unterstützung.
  • myprotectify.org: Eine Plattform von Betroffenen für Betroffene, die Gewalt in einer Beziehung erleben.
  • HateAid: Bietet spezialisierte Beratung und rechtliche Unterstützung bei digitaler Gewalt.
  • Weisser Ring: Unterstützt Kriminalitätsopfer, auch bei Fällen von Cyberstalking.

Formen digitaler Gewalt und gezielte Gegenmaßnahmen

1. Cyberstalking

Darunter versteht man das hartnäckige Verfolgen und Belästigen durch unerwünschte Nachrichten oder die Überwachung von Online-Aktivitäten.

Gegenmaßnahmen: 

  • Ignorieren & Blockieren: Reagieren Sie nicht auf Kontaktversuche. Jede Reaktion kann von der stalkenden Person als "Ermutigung" missverstanden werden. Blockieren Sie die Person konsequent auf allen Plattformen.
  • Privatsphäre-Einstellungen prüfen: Stellen Sie Ihre Profile in den sozialen Medien auf "privat". Überprüfen Sie, wer Ihre Beiträge sehen kann, und entfernen Sie die Person aus Ihren Follower- oder Freundeslisten.
  • Umfeld informieren: Geben Sie Freund:innen und Familie Bescheid, damit diese nicht unwissentlich Informationen an die stalkende Person weitergeben.
  • Standort-Daten schützen: Deaktivieren Sie die GPS-Funktion für Ihre Social-Media-Apps und verzichten Sie auf das Posten von Live-Standorten.

Rechtliche Schritte:

  • Strafanzeige bei der Polizei: Cyberstalking ist als "Nachstellung" (§ 238 StGB) strafbar. Eine Anzeige ist der wichtigste Schritt, um das Stalking zu beenden. Nehmen Sie alle gesicherten Beweise mit zur Polizei.
  • Gewaltschutzanordnung beantragen: Bei Gericht kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die es dem Täter oder der Täterin verbietet, Kontakt aufzunehmen oder sich Ihnen zu nähern. Dies gilt auch für digitale Wege.

2. Bildbasierte Gewalt (z.B. "Rachepornos")

Das unerlaubte Erstellen, Teilen oder die Androhung der Verbreitung von intimen Bildern.

Gegenmaßnahmen:

  • Plattformen informieren: Melden Sie die Inhalte sofort bei den Betreibern der Webseiten oder Social-Media-Plattformen und fordern Sie deren Löschung. Nutzen Sie dafür die vorgesehenen Melde-Buttons ("Report").
  • Tool "StopNCII.org" nutzen: Dieses Tool hilft, die Verbreitung intimer Bilder proaktiv zu verhindern. Sie können dort einen digitalen Fingerabdruck (Hash) Ihrer Bilder erstellen lassen. Teilnehmende Plattformen blockieren dann automatisch den Upload dieser Bilder, ohne dass Sie die Originale aus der Hand geben müssen.
  • Nicht auf Erpressung eingehen: Wenn mit der Veröffentlichung gedroht wird, zahlen Sie kein Geld. Dies löst das Problem in der Regel nicht und kann die Situation verschlimmern.

Rechtliche Schritte:

  • Strafanzeige bei der Polizei: Das Erstellen und Verbreiten solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist strafbar (§ 201a StGB, § 184g StGB, §§ 22, 33 KUG).
  • Anwaltliche Hilfe: Ein ANwalt oder eine Anwältin kann Sie dabei unterstützen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen und die Löschung der Inhalte zu beschleunigen.

3. Deepfakes

Täuschend echte, gefälschte Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, die dazu dienen, Sie in einem falschen Kontext darzustellen.

Gegenmaßnahmen:

  • Melden & Löschen lassen: Melden Sie die gefälschten Inhalte umgehend bei den Plattformbetreibern.
  • Aufklärung: Je nach Fall und nach Rücksprache mit einer Beratungsstelle kann es sinnvoll sein, die Fälschung öffentlich zu machen, um die Deutungshoheit zurückzugewinnen.
  • Rückwärts-Bildersuche: Mit Tools wie Google Images oder TinEye lässt sich manchmal das Originalmaterial finden, das für die Fälschung verwendet wurde. Dies kann als Beweis der Manipulation dienen.

Rechtliche Schritte:

  • Strafanzeige: Auch wenn es kein spezielles "Deepfake-Gesetz" gibt, sind solche Taten strafbar. Je nach Inhalt können Tatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder die Verletzung des Rechts am eigenen Bild erfüllt sein.

4. Digitale Kontrolle & Stalkerware

Der Missbrauch von Tracking-Apps zur Überwachung Ihrer Aktivitäten auf dem Smartphone.

Gegenmaßnahmen:

  • Smartphone überprüfen: Gehen Sie die Liste Ihrer installierten Apps durch. Achten Sie auf Anwendungen, die Sie nicht kennen oder die verdächtige Namen tragen (z.B. "System-Service").
  • Anti-Stalkerware-Apps: Programme wie Malwarebytes oder spezielle Tools von Antivirus-Herstellern können solche Überwachungs-Apps erkennen und entfernen.
  • Werkseinstellungen (letzter Ausweg): Wenn Sie sicher sind, dass Sie überwacht werden, die App aber nicht finden, ist das Zurücksetzen des Geräts auf Werkseinstellungen der sicherste Weg. Achtung: Sichern Sie vorher Ihre wichtigen Daten, aber spielen Sie kein altes Backup wieder auf, da die Spyware darin enthalten sein könnte.
  • Passwörter ändern: Ändern Sie nach der Entfernung der Software sofort alle Ihre Passwörter, insbesondere für Ihre E-Mail- und Cloud-Konten (Apple-ID, Google-Konto).

Rechtliche Schritte:

  • Strafanzeige bei der Polizei: Das heimliche Installieren von Überwachungssoftware ist strafbar (§ 202a StGB: Ausspähen von Daten, § 202b StGB: Abfangen von Daten).
  • Wichtig: Lassen Sie Ihr Gerät idealerweise von IT-Forensiker:innen oder der Polizei sichern, bevor die Software entfernt wird, um die Tat beweissicher dokumentieren zu können.

Folgende Apps können helfen, solche Software aufzuspüren:

  • Malwarebytes: Diese App ist bekannt für ihre Fähigkeit, Malware und Spyware auf mobilen Geräten zu erkennen und zu entfernen. Sie bietet auch Schutz vor Stalkerware.
  • Avira: Avira bietet mobile Sicherheitslösungen an, die auch zum Aufspüren von Stalkerware geeignet sind.
  • Avast: Auch Avast bietet mobile Sicherheitslösungen zum Schutz vor unerwünschter Spionagesoftware.
  • Clario Anti Spy: Dieses Tool durchsucht dein Gerät automatisch nach versteckter Spyware, verdächtigen Apps und Manipulationen auf Systemebene, die häufig in einer Stalkerware-App-Liste zu finden sind.
  • Protectstar Anti Spy: Diese App sucht nach verdächtigen Profilen, überhöhten Berechtigungen oder bekannten Stalkerware-Resten und gibt klare Handlungsempfehlungen.

null 8 Alternativen zur Gehaltserhöhung: Benefits zur Mitarbeiterbindung

Benefits für Mitarbeiter - eine Gruppe von Menschen steht lächelnd unter eine Regenschirm
Führung & HR

8 Alternativen zur Gehaltserhöhung: Benefits zur Mitarbeiterbindung

Sachzuwendungen, Erholungsbeihilfe, Sozialfonds: Arbeitgeber:innenkönnen ihre Mitarbeitenden mit Benefits finanziell unter die Arme greifen, ohne das Gehalt zu erhöhen. Das hat Vorteile für beide Seiten.

Von Mitarbeiterbindung bis Employer Branding: Arbeitgeber:innen können nur davon profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten Benefits anbieten. Mitarbeitende fühlen sich geschätzt, sparen sich zum Beispiel Bustickets und damit auch den Griff in den eigenen Geldbeutel. Vor allem Young Professionals legen bei der Suche nach einem Job großen Wert auf ein attraktives Benefit-Paket.

Studie: Die wichtigsten Mitarbeiter-Benefits

Mit Blick auf drastisch steigende Energiepreise und Lebenserhaltungskosten gewinnen Benefits noch mehr Bedeutung und bilden einen wichtigen Baustein, um Mitarbeiter:innen zu binden und zu unterstützen – vor allem diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben.

 

"Menschen mit niedrigem Einkommen verfügen in der Regel auch nicht über sparsame Elektrogeräte, haben oft zugige Fenster, alte Gasthermen und schlecht isolierte Wohnungen, was die ganze Problematik noch verschärft."

​​​​​​​Caritas-Sprecher, Bericht des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (rnd)​​​​​​​

 

 

Hinweis

Die Inhalte unserer Informations- und Servicematerialien werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig geprüft. Für die Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Sollten rechtliche Hinweise, Empfehlungen oder Auskünfte enthalten sein, so sind diese unverbindlich. Der pme Familienservice übernimmt hierfür keine Gewähr.

 

1. Sozialfonds in finanziellen Notlagen

Beim unternehmenseigenen Sozialfonds handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss in Notlagen oder akuten Notfällen, der an Mitarbeitende ausbezahlt werden kann, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, wie z. B. durch schwere Erkrankung, Tod des Partners, Unfall, drohender Wohnraumverlust etc.

Der ausbezahlte Betrag aus dem Fond muss vom Mitarbeitenden nicht zurückbezahlt werden. Die Summe, die im Jahr zur Verfügung steht, wird vom Unternehmen selbst festgelegt.

Wichtig: Das Unternehmen muss eine Betriebsvereinbarung abschließen und festlegen nach welchen Kriterien der Sozialfonds an den oder die Antragsteller:innen ausgezahlt wird.

Zudem ist eine autonome und vertrauensvolle Stelle nötig, die den Sozialfond verwaltet, die Anträge prüft und den Betrag an den Mitarbeitenden ausbezahlt  – wie z. B. der Betriebsrat oder alternativ die Mitarbeitervertretung.

Die Details sollten Sie unbedingt vorab mit der eigenen Rechts- und Steuerabteilung klären.

Wann wird der Sozialfond ausbezahlt?

Die Bewilligung und Ausbezahlung laufen in der Regel in 3 Schritten ab:

  1. Mitarbeitende in einer Notlage stellen einen Antrag, in dem sie ihre Notlage beschreiben und angeben wofür das Geld aus dem Fond gebraucht wird .
  2. Der Antrag wird von einer unabhängigen Stelle (Betriebsrat, Mitarbeitervertretung) unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse geprüft.
  3. Erfüllt der Antrag die intern festgelegten Kriterien und die gesetzlichen Vorgaben, wird der Betrag einmalig überwiesen, zusätzlich zum Gehalt.

Der Arbeitgeber erfährt nichts davon: weder die Summe noch wer die oder der Antragsteller:in ist oder die angegebenen Gründe.

 

"Wenn jemand offensichtlich selbstverschuldet in eine Notlage gerät, die z.B. durch Eigenvorsorge hätte vermieden werden können, dann dürfen wir nichts auszahlen. Wenn aber z.B. durch Hochwasser, einem Todesfall oder schwerer Krankheit auf einmal der Verlust des Wohnraumes droht, dann ist das eine akute Notlage, in die derjenige unverschuldet gekommen ist. Mit dem Sozialfonds können wir schnell, diskret und unbürokratisch in schweren Notlage helfen."
​​​​​​
Peter Fischer, Mitarbeiterinteressenvertretung, pme Familienservice

Sie möchten mehr über den Sozialfond erfahren?

Wenn Sie Interesse an der Einrichtung eines Sozialfonds in Ihrem Unternehmen haben, melden Sie sich gerne bei Peter Fischer für weitere Informationen.

2. Arbeitgeberdarlehen

Auch das Arbeitgeberdarlehen kann eine Alternative zum üblichen Bankkredit sein und Mitarbeiter:innen in finanziellen Notlagen aus der Misere helfen.

Ein Darlehen kann in Notfällen oder Krisensituationen gewährt werden, jedoch nicht als regelmäßige finanzielle Unterstützung.

Das Darlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ist das Unternehmen dazu bereit, Darlehen zu gewähren, kann dies über einen Darlehensvertrag vereinbart werden.

In begründeten Notfällen ist ein Darlehen von der Vergütung, Vorschüssen und Abschlägen zur Vergütung abzugrenzen und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Arbeit und dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers. Es stellt also keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar.

Wann wird das Arbeitgeberdarlehen ausbezahlt?

Drei Schritte zum Arbeitgeberdarlehen:

  1. Mitarbeitende stellen einen Antrag, der dann zusammen mit der Führungskraft bei der Personalabteilung vorlegt.
  2. Die Personalabteilung prüft im Gespräch gemeinsam mit der antragsstellenden Person und der Führungskraft.
  3. Wird das Darlehen bewilligt, erfolgt die Auszahlung über die Buchhaltung. Der Betrag wird unabhängig vom Gehalt ausbezahlt.
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Bitte beachten Sie:

Ein Darlehen sollte nicht gewährt werden, wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt, dauerhafte finanzielle Probleme bestehen oder eine Verbraucherinsolvenz zu erwarten ist.

Das Darlehen kann grundsätzlich bis zu einer Höhe von 2.600 € zinsfrei gewährt werden. Darüber hinaus ist die vorgeschriebene Berechnung von Zinsen erforderlich.

 

Möchten Arbeitgeber ein Darlehen mit Zinsen vergeben, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Ist im Vertrag keine Verzinsung vereinbart, ist das Darlehen zinslos zurückzuzahlen.

"Das Unternehmen muss natürlich prüfen, ob es die Mittel hat, seinen Beschäftigten ein zinsfreies Darlehen anzubieten. Der Aufwand besteht im Wesentlichen im Gespräch mit der Personalabteilung und der Führungskraft, um den Antrag zu prüfen.“
– Nils Hofert, Personalleiter, pme Familienservice

Weiterführende Informationen: Kanzlei Hasselbach

3. Steuerfreie Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen oder Erholungsgeld sind freiwillige finanzielle Zuwendungen, die Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber erhalten können.

Die maximale Höhe und Häufigkeit der Auszahlung dieser Leistung ist gesetzlich definiert.

Ein Unternehmen kann frei entscheiden, ob es die maximale Summe von aktuell 156 Euro für den Beschäftigten sowie 104 Euro für Lebenspartner:innen und für jedes Kind 52 Euro komplett ausbezahlt – oder weniger.

Wie der betreffende Beschäftigte seinen Urlaub verbringt, ist dabei unerheblich. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitenden auch einen Ferienaufenthalt zuhause bezuschussen.

Wie wird die Erholungsbeihilfe ausbezahlt?

Ob Werkstudent, Mini-Jobber oder Festangestellter: Alle Mitarbeitenden dürfen eine Erholungsbeihilfe empfangen.

  • Die Erholungsbeihilfe ist an ein Kalenderjahr gebunden und kann nicht übertragen werden.
  • Die Bezuschussung darf nur innerhalb von drei Monaten vor oder nach Antritt des Urlaubs bezahlt werden.
  • Das Geld der Erholungsbeihilfe darf nur für den Zweck der Erholung ausgegeben werden.

Weiterführende Links:

www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/erholungsbeihilfe

​​​​​​​​​​​​​​www.haufe.de/erholungsbeihilfen

4. Sachbezugswert von 50 Euro pro Monat

Eine weitere Alternative zur abgabenpflichtigen Gehaltserhöhung sind Sachbezüge.

Jedes Unternehmen kann Mitarbeitenden bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Bei Überschreitung des Betrages greift die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Der Sachbezug darf nur einmal je Mitarbeiter:in und Monat gewährt werden.

Sachbezüge sind zum Beispiel:

  • Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten
  • Mahlzeiten
  • Arbeitskleidung
  • Benzin- oder sonstige Gutscheine (keine Marktplatzgutscheine, wie z.B. von Amazon und Kaufland)
  • Eintrittskarten

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Geschenke zu Geburtstagen, Jubiläen oder einem persönlichen Anlass kann ein Arbeitgeber zusätzlich zu den Sachbezügen tätigen. Für Geschenke gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von 60 € je persönlichem Anlass.

Weiterführende Informationen:

www.edenred.de/sachbezug-2022

www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/sachbezuege

5. Jobtickets & Monatskarten

Angesicht der aktuell sehr hohen Benzin- und Dieselpreise dürfte das Thema für viele Mitarbeitende besonders interessant sein.

In die Kategorie Jobticket fallen Monats- oder Jahrestickets, die Firmen bei Verkehrsbetrieben für den Öffentlichen Nahverkehr erwerben und anschließend kostenlos oder gegen Zuzahlung an ihre Angestellten weitergeben werden.

Die Überlassung des Jobtickets muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

Sowohl für das Jobticket als auch für den Arbeitgeberzuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Steuerbefreiung seit dem 01.01.2019.

6. Leasingrad

Anbieter für Leasing-Dienstfahrräder gibt es mittlerweile viele. Bei ihnen können Arbeitgeber für einen vorab definierten Zeitraum Fahrräder leasen.

Meist laufen solche Verträge über 36 Monate. Im Anschluss muss das Leasingrad zurückgegeben werden – oder kann vom Mitarbeitenden gekauft werden. Möglich ist auch, den Vertrag zu verlängern, das alte Leasingrad zurückzugeben und ein neues Modell zu bekommen.

Das zahlt sich auch für den Arbeitgeber aus: Laut einer Studie sind Mitarbeitende, die ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit kommen, pro Jahr etwa 1,4 Tage weniger krank und fühlen sich auch besser.

Wie erhält die/der Mitarbeiter:in das Leasingrad?

Der Arbeitgeber least das Rad. Der Arbeitnehmer fährt es, wann immer er oder sie will, ob zur Arbeit oder in der Freizeit. Die monatliche Leasingrate zahlt der Arbeitnehmer durch eine Umwandlung seines Gehalts.

Das heißt: Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer wird um die Leasingrate gekürzt. Davon profitieren beide Seiten: Sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber zahlen dank des geringeren Bruttogehalts des Arbeitnehmers weniger Sozialabgaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit müssen analog eines Dienst-PKW abgerechnet werden.

„Administrativer Aufwand entsteht vor allem dann, wenn der Leasingvertrag von Mitarbeitenden unterbrochen wird, zum Beispiel aufgrund einer langen Erkrankung, Schwangerschaft oder wenn das Teammitglied vor Ablauf der 36 Monate Leasingzeit ausscheidet.“

Anke Bechler, Personalbereich, pme Familienservice

Weiterführende Links:

​​​​​​​www.impulse.de/recht-steuern/dienstfahrrad

7. Private Versicherungen zu Sonderkonditionen

Betriebliche Altersvorsorge ist super, aber zusätzlich noch die Möglichkeit als Mitarbeiter:in zu haben, weitere vergünstigte Versicherungen abzuschließen, macht dieses Angebot noch attraktiver.

Beim pme Familienservice können die Teammitglieder über einen Versicherungsdienst die wichtigsten privaten Versicherungen abschließen, wie Haftpflicht, Unfall, Wohngebäude, Hausrat, Kfz und mehr.

Auf Wunsch erhalten die Mitarbeitenden individuelle Angebote zu weiteren Versicherungen (z. B. Riester-Rente, Krankenzusatz- oder Pflegeversicherung).

Wie kommt der Mitarbeitende an die Versicherung?

Über eine eigene Website der Versicherung für Ihr Unternehmen können Mitarbeitende alle zum Vertragsabschluss relevanten Unterlagen abrufen. Besonderes Plus: Auch Ehe oder Lebenspartner können von den Sonderkonditionen profitieren.

Bitte beachten Sie:

Der Arbeitgeber erhält vom Versicherer keinerlei Geldleistungen oder Provision, übernimmt andererseits aber auch keine Haftung für die Leistungen und Verträge.

 

"Wir haben die Vorauswahl der Versicherungen getroffen. Und dann bestand der größte Aufwand darin, unsere Teammitglieder darüber zu informieren – über Flyer, das Intranet und die Mitarbeiterzeitschrift zum Beispiel.“
– Nils Hofert, Personalleiter, pme Familienservice

8. Mittagessen und Getränke

Um Beschäftigte bei der Lebenshaltung unter die Arme zu greifen, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mittagessen und Getränke kostenfrei bereitstellen.

​​​​​​​Das Unternehmen kann den geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal versteuern. Der große Vorteil dabei: Bei der pauschalen Versteuerung fallen keine Sozialabgaben an.

 

„In der Berliner Zentrale bekommen wir das Mittagessen von einem Caterer geliefert und die Teammitglieder essen auch hier im Büro vor Ort. Der Aufwand besteht darin, dass ich das Essen annehme, anrichte, das Geschirr abräume und abspüle und die Küche sauber halte. Außerdem bekomme die Teammitglieder noch frischen Salat dazu, den ich täglich schnipple und bereitstelle. 4 bis 5 Stunden bin ich täglich damit beschäftigt.“

Anke Brennecke, Hauswirtschafterin, pme Familienservice

 

Weiterführende Informationen:

Verpflegungs­zuschuss steuerfrei – Alle Infos 2024​​​​​​​

 

Plakatbestellung: Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten

Sind Sie Arbeitgeber und bereits Kunde unserer Einkommens- und Budgetberatung? Informieren Sie Ihre Beschäftigten über Ihr Angebot.
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