Änderungen in der Pflege
Alter & Pflege

Neu 2026: Das ändert sich in der Pflege

Neue Regelung bei der Beantragung von Verhinderungspflege, bei den Hausbesuchen für Pflegegrad 4 und 5 und mehr: Das ändert sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 
Fachexperte: Paul Rathjen, Fachberater Homecare-Eldercare, pme Familienservice

Kürzere Abrechnungszeit für Verhinderungspflege

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Anträge für Verhinderungspflege "zeitnah" eingereicht werden. Die Frist verkürzt sich, sodass die Kosten nur bis Ende des Folgejahres eingereicht und erstattet werden können. Beispiel: Wer im Jahr 2025 Verhinderungspflege genutzt hat, muss den Antrag bis spätestens 31.12.2026 einreichen. Bisher konnte der Antrag auf Erstattung bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Hausbesuche bei Grad 4 und 5 nur noch halbjährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nur noch zweimal im Jahr einen verpflichtenden Beratungsbesuch wahrnehmen (bisher viermal jährlich). Somit gelten für sie die gleichen Regeln wie bereits bisher für Pflegegrad 2 und 3.  Für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürften das eine Entlastung sein, wurden die vierteljährlichen Besuche doch vielfach als Zwangsberatung empfunden. Auf eigenen Wunsch der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen kann die Beratung aber weiterhin einmal pro Quartal stattfinden. 

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte

Die Kompetenz gut ausgebildeter Pflegefachkräfte soll besser genutzt werden. Deshalb erhalten sie zusätzliche Befugnisse, die bisher nur Ärztinnen und Ärzte hatten. Dazu gehört die Wundversorgung, die Behandlung von Dekubitus oder die Versorgung von Menschen mit Diabetes Mellitus. Außerdem sollen die Kassen prüfen, wie Pflegefachkräfte bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln stärker eingebunden werden können.

Befugniserweiterungsgesetz

Landespflegegeld Bayern wird halbiert

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern können einen Antrag auf das Landespflegegeld stellen. Ab dem Jahr 2026 beträgt dieses 500 Euro pro Jahr (bisher 1.000 Euro jährlich). 

Bayerisches Landesamt für Pflege

Höherer Mindestlohn, Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben

Interessant für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde und ein Jahr später auf 14,60 Euro steigen. 
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt daher ebenfalls zum 1. Januar 2026. Sie wird im kommenden Jahr bei 603 Euro im Monat liegen und 2027 bei 633 Euro. Aktuell dürfen Minijobber 556 Euro brutto im Jahresdurchschnitt im Monat verdienen. 

Bundesregierung

Rentenpaket beschlossen

Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (sogenanntes "Rentenpaket 2025") die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2031 verlängert. Das gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt.

Unter anderem werden Erziehungszeiten nun vollumfänglich für bis zu drei Jahre für jedes Kind anerkannt - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Von der Verbesserung der "Mütterrente" profitieren rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Betreuungsangebote ihre beruflichen Tätigkeiten oft unterbrechen mussten bzw. müssen.

Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2025 abgeschlossen werden. Das Rentenpaket steht in einem engen Zusammenhang mit weiteren rentenpolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung mit der Rentenreform 2025 auf den Weg bringt: der Frühstartrente, der Aktivrente und der Stärkung der Betriebsrente.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales