
Mutterschutz bei Fehlgeburt: ein neuer Weg für betroffene Frauen
Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Gesetzesänderung in Kraft, die den Mutterschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt entscheidend verbessert.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab Juni ebenfalls Anspruch auf Mutterschutz. Die neuen Regelungen bieten gestaffelte Schutzfristen und finanzielle Unterstützung, um betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur Erholung zu ermöglichen und das Bewusstsein für die emotionalen und physischen Belastungen von Fehlgeburten zu stärken.
Text: Laura Rohsius, Fachberaterin Eltern & Kind bei pme Familienservice.
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Neue gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt
Bislang galt der Mutterschutz nur für Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche. Ab dem 1. Juni 2025 haben auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz.
Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach dem Schwangerschaftsverlauf bei Fehlgeburten und ist gestaffelt:
- ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz
- ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz
Welche Bedeutung haben die neuen Regelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt?
Diese Neuregelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt schließen eine bisherige Lücke im Mutterschutzgesetz und erkennen die körperlichen und psychischen Belastungen an, die mit einer Fehlgeburt einhergehen.
Die Einführung gestaffelter Schutzfristen ist ein wichtiger Schritt, um betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur Erholung zu geben. Während der Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, diese erklären sich ausdrücklich zur Arbeit bereit.
Zudem haben die Frauen während dieser Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, was eine finanzielle Entlastung bietet.
Diese Regelungen sollen dazu beitragen, auch in der Arbeitswelt das Bewusstsein für die emotionalen, physischen und psychischen Herausforderungen zu verstärken, die mit Fehlgeburten verbunden sind.
Tipps für Arbeitgeber: sensibel im Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen
1. Respektieren Sie die Privatsphäre: Respektieren Sie die Grenzen der betroffenen Mitarbeiterin und geben Sie ihr die Kontrolle über das Gespräch. Überlegen Sie, welche Details wirklich Nachfrage bedürfen.
2. Sicherer Rahmen: Ermutigen Sie die Mitarbeiterin aber auch, ihre Situation zu teilen, ohne Druck auszuüben. Schaffen Sie eine sichere Atmosphäre, in der Emotionen in Ordnung sind und Sie Zeit für Erzählungen und Anteilnahme lassen.
3. Vermeiden Sie Floskeln: Sätze wie „Das wird schon wieder“ oder „Es hatte seine Gründe“ können verletzend wirken. Stattdessen können Sie einfach zuhören und Verständnis zeigen.
4. Informieren Sie über neue Regelungen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter:innen über die neuen Mutterschutzregelungen informiert sind, damit sie wissen, welche Rechte und Unterstützung ihnen zustehen.
5. Flexibilität anbieten: Besprechen Sie, je nach Arbeitsplatz, die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice, um den betroffenen Frauen die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern.
6. Ressourcen bereitstellen: Informieren Sie über Beratungsangebote (z.B. den pme Familienservice) und Selbsthilfegruppen, die Unterstützung bieten können. Dies zeigt, dass das Unternehmen sich um das Wohl seiner Mitarbeiterinnen kümmert.
Durch diese Maßnahmen können Personaler:innen dazu beitragen, dass betroffene Mitarbeiterinnen sich unterstützt und verstanden fühlen, das fördert nicht nur ihre Genesung, sondern verbessert auch das Betriebsklima.
Mutterschutz, Kindergeld & Co.: die pme-Elternberatung
Unsere Elternberater:innen begleiten Eltern in allen Fragen von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenwerden des Kindes.
Persönlich und vertraulich: Wir sind online, telefonisch und vor Ort für Sie da. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der pme Elternberatung.
Weiterführende Informationen: