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Spielfiguren und Aufschrift Protect the Whistleblower
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Hinweisgeber Integrity-Service

Rassismus, sexuelle Übergriffe, Mobbing – leider sind diese Dinge oft im Unternehmensalltag zu finden. Betroffene oder Beobachter benötigen eine Menge Mut, um solche Vorkommnisse aufzudecken. Denn oft sind Hinweisgeber immer noch Anfeindungen und Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt und werden als „Denunziant“ oder „Blockwart“ stigmatisiert.

Hinweisgeberschutzsysteme im Sinne der EU-Richtlinie

Hinweisgeberschutzsysteme im Sinne der EU-Richtlinie erfordern, dass vertrauliche Kanäle zur Verfügung gestellt werden müssen, damit schutzwürdige Personen aus dem Umfeld des Unternehmens relevante Informationen an eine vertrauliche Stelle melden können, die die Vorwürfe untersucht und entsprechende Folgemaßnahmen – sofern notwendig – ergreift.

Eine erste Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der Bundestag am 16.12.2022 beschlossen. Der Bundesrat stimmte am Freitag, dem 12.05.23 dem Gesetzesentwurf zu. Das Gesetz wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind bis zum 02. Juli 2023 verpflichtet, ein Hinweisgerberverfahren einzurichten. Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten haben noch Zeit bis zum 17. Dezember 2023.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier.

Was muss ein Unternehmen tun, um diese Richtlinie korrekt umzusetzen?

Unternehmen werden dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für Missstände im Unternehmen einzurichten. In Frage kommen eine telefonische Melde-Hotline, IT-Kommunikationsplattformen wie eine anonyme E-Mail-Kontaktmöglichkeit oder der persönliche Austausch mit einer Kontaktperson. Gerade die letzte Möglichkeit stößt im Rahmen der EU-Richtlinie an ihre Grenzen. Die Anonymität der Hinweisgeber muss nämlich zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Und auch IT-Administratoren des Unternehmens dürfen nicht auf die Kommunikation zugreifen. Deshalb können auch vom Unternehmen beauftragte externe Dienstleister, die geschützte Kommunikationskanäle bereitstellen, die Rolle für das Unternehmen übernehmen.

Unser Angebot: der Integrity Service des pme Familienservice

Der pme Familienservice bietet zusammen mit dem Software-Anbieter „LegalTegrity“ eine auf Ihren Wunsch zugeschnittene Lösung an, mit der Sie rechtssicher und modern aufgestellt sind. In Kombination mit der 24h-Hotline von pme stellt das Whistleblower-System von LegalTegrity ein niedrigschwelliges Hinweisgebersystem dar, das den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht.

Sie haben die Möglichkeit, unterschiedliche Pakete bei uns zu buchen. Mit dem Guide haben Sie die gesetzlich geforderte Grundausstattung in Ihrem Unternehmen installiert. Die weiteren Pakete liefern Ihnen wertvolle Zusatzleistungen, um Missstände und Konflikte in Ihrem Unternehmen professionell zu bearbeiten und betroffene Beschäftigte zu unterstützen. Denn jenseits formaler Hinweise sind es Menschen, die betroffen sind oder zu Betroffenen werden können, wenn entsprechende Unterstützung fehlt.

Optionale Leistungen in Vorlauf und Nachgang 

Diese Leistungen sind optional und sichern einen idealen Ablauf bei der Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems.

Vorlaufphase

•    Gemeinsame Entwicklung eines Code of Conduct auf Basis unserer Vorschläge 
•    Schulung von internen Vertrauenspersonen/Hinweisempfänger:innen 
•    Schulung von Führungskräften, HR, Betriebsrät:innen und Beschäftigten 
•    Entwicklung und Umsetzung einer thematischen Kampagne mit Intranet-Artikeln, Infomaterialien, Newslettern usw.

Analysephase (nach mindestens 12 Monaten konkreter Umsetzungsphase des Systems)

•    Gemeinsame Analyse und Identifizierung von Themen-Clustern 
•    Passgenaue Maßnahmenplanung von Vorträgen, Beratungs- und Schulungsangeboten 
•    Entwicklung und Umsetzung einer thematischen Kampagne mit Intranet-Artikeln, Infomaterialien, Newslettern usw.

Wovon Sie bei uns noch profitieren?


Warum man sich als Unternehmen darum kümmern sollte?

Auch wenn die Einrichtung eine Meldestelle zunächst mit Aufwand verbunden ist, kann es für Unternehmen eine Chance sein, frühzeitig auf Missstände im eigenen Haus aufmerksam zu werden. Hohe Strafzahlungen oder Reputationsschäden können so verhindert werden. Mit der Richtlinie werden also nicht nur Beschäftigte vor negativen Folgen beim Hinweisgeben geschützt. Auch Unternehmen profitieren durch eine gelebte positive Fehlerkultur, die Transparenz und Fairness schafft.


Sie wollen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen erhalten? 
Kontaktieren Sie Ihre pme-Geschäftskundenbetreuung und lassen Sie sich individuell beraten und ein passgenaues Leistungspaket schnüren. 

Sie sind noch kein Kunde des pme Familienservice? 
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