Asset-Herausgeber

Alter & Pflege

Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbereiten. 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person (oder ein Angehöriger) bei ihrer Pflegeversicherung – einer Abteilung ihrer Krankenkasse – einen Antrag stellen. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die Leistungen rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Es gilt also den Antrag möglichst rasch zu stellen.

Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Zu diesem Zweck kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zur pflegebedürftigen Person.

Die richtige Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes

Von diesem Besuch hängt sehr viel ab, denn das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob und welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält. Angehörige und Patienten sollten sich auf diesen Termin (der rechtzeitig angekündigt werden muss) gut vorbereiten. Empfehlenswert ist es zum Beispiel, über mehrere Tage ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Pflegetätigkeiten notiert werden, die für die Pflegeversicherung relevant sind. Sinnvoll ist es auch, vorab mit dem Patienten über seinen Hilfebedarf im Alltag zu sprechen. Besonders wichtig: Auch wenn sich die Patienten verständlicherweise in einem guten Licht darstellen möchten, sollten sie beim Begutachtungstermin ihre Hilfebedürftigkeit deutlich zeigen und die Lage keineswegs beschönigen.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten

  • Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik, falls vorhanden. 
  • Aktueller Medikamentenplan.
  • Falls ein Pflegedienst kommt, eine Pflegedokumentation.
  • Pflegetagebuch, indem Sie vorab alle Pflegetätigkeiten notieren, die für die Pflegeversicherung relevant sind.

Bei Verzögerung Entschädigung möglich

Bei der Bearbeitung der Anträge sind die Pflegekassen an eine Frist gebunden. Maximal 25 Werktage dürfen zwischen dem Besuch des MDK und dem Bescheid vergehen. Dauert es länger, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro pro angefangener Woche fordern. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad zwei hat.Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet? Oder wurde überhaupt kein Pflegegrad bewilligt? In einem solchen Fall können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Sollte auch das keinen Erfolg zeigen, bleibt immer noch der Gang zum Sozialgericht.

Widerspruch gegen den Bescheid des MDK einlegen – so gehts

Lehnt der Medizinische Dienst den Antrag auf einen Pflegegrad ab, oder ist die Einstufung niedriger als erwartet, können Sie innerhalb von 28 Kalendertagen Widerspruch einlegen. Sie können auch mehrmals Widerspruch einlegen. Bei zweifacher Ablehnung entscheidet das Sozialgericht.

  • Fordern Sie eine Begründung der Ablehnung und formulieren Sie anhand dieser Ihren Widerspruch.
  • Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und schickt erneut eine Gutachterin oder einen Gutachter.
  • Fällt das erneute Gutachten positiv aus, erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der ersten Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Ist eine Pflegebedürftigkeit noch nicht in dem Maße gegeben, dass ein Pflegegrad bewilligt wird, können Sie nach einer gewissen Zeit einen neuen Antrag stellen.
  • Einen neuen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie auch stellen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich ändert.


„Vom Besuch des Medizinischen Dienstes hängt vieles ab. Wir empfehlen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.“

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

 
 
 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

 

Dieser Youtube Inhalt kann erst geladen werden, wenn Sie die Datenschutzbestimmungen von Google LLC akzeptieren.

Zu den Datenschutzeinstellungen »

Verknüpfte Assets