Lehrer gibt Schüler lachend High Five
Finanzen & Recht

Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

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FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null EAP-Studie: Mitarbeiterunterstützung erfolgreich gestalten | GIM-Forsight Studie

Grafik mit dem Text: Work-Life-Balance ist kein Selbstläufer
Führung & HR

EAP-Studie: Mitarbeiterunterstützung erfolgreich gestalten

Im Auftrag des pme Familienservice haben die Zukunftsforscher von GIM-Foresight die empirische Studie “EAP-Success-Factors” durchgeführt. Die Studie ergründet, wie Programme zur Mitarbeuterunterstützung (EAP) wahrgenommen werden und welche Bestandteile Einfluss auf die Akzeptanz und Zufriedenheit der Mitarbeitenden haben.

Die neue empirische Studie “EAP-Success-Factors” von GIM-Foresight zeigt, worauf es für die Akzeptanz und Nutzung von Employee-Assistance-Programmen/Mitarbeiterunterstützung (EAP) ankommt. Die Studie ergründet, wie solche Programme wahrgenommen werden und welche Bestandteile Einfluss auf die Akzeptanz und Zufriedenheit der Mitarbeitenden haben.

 

Viele Unternehmen sehen einen steigenden Bedarf an Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität, sowohl im Kontext der Ansprache neuer Mitarbeiter:innen, als auch für die Bindung Ihrer Beschäftigten.

Gerade junge Mitarbeiter:innen haben eine weitaus differenziertere Anspruchshaltung bei der Auswahl von Unternehmen. Organisationen sollen hierbei mehr Rücksicht auf das Privatleben der Mitarbeitenden nehmen, mehr Flexibilität im Kontext des mobilen Arbeitens anbieten und auch verstärkt auf eine nachhaltige Unternehmenskultur achten, die auch das physische und mentale Wohlbefinden der Mitarbeitenden beachtet.

​​​​​​​Die Merkmale von EAP-Programmen/Mitarbeiterunterstützung

Vor diesem Hintergrund bieten Unternehmen vermehrt Unterstützungsangebote an, die sich in besonderem Maße den beruflichen und privaten Fragestellungen der Mitarbeitenden widmen. In Deutschland steht hierbei steht oft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund, jedoch wird auch immer häufiger ein umfassendes Gesundheitsmanagement angeboten, mit Sport und Entspannungsprogrammen, Gesundheitsberatung und auch psychosoziale Beratung und Coaching in schwierigen Lebenslagen.

Der Nutzen von Mitarbeiterunterstützung

Zahlreiche Studien belegen den Nutzen von EAP-Angeboten für Unternehmen und Mitarbeitende:

  • Erhalt von Personal: Es ergeben sich Einsparungen durch geringere Mitarbeiterfluktuation und den Erhalt von Mitarbeiterinnen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Personalgewinnung: Qualifiziertes Personal und Führungskräfte können gewonnen werden, da laut Umfragen Work-Life-Balance ein immer wichtigeres Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers darstellt.
  • Reduzierte Fehlzeiten: Die Krankheitstage der Mitarbeiter sinken, da familiärer Engpässe und gesundheitliche Schwierigkeiten minimiert werden.
  • Erhöhte Leistungsfähigkeit: Durch die Verringerung von Stressfaktoren können sich Mitarbeiter besser auf ihre Arbeit konzentrieren und zugleich gesundheitlichen Problemen vorbeugen.

So zeigt eine Meta-Studie der Unternehmensberatung Deloitte, dass der durchschnittliche Return on Investment (ROI) für Arbeitgeber die in Gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren bei 1:5,3 liegt, d.h. für jeden Euro den Arbeitgebende in solche Maßnahmen investieren erzielen sie einen wirtschaftlichen Mehrwert von 5,30 Euro (Deloitte, 2022).

EAP-Programme sind keine Selbstläufer

Der Mehrwert von EAP-Programmen für Unternehmen ist heute weitgehend akzeptiert. Allerdings wird häufig unterschätzt, dass die Wirkung von Unterstützungsangeboten stark von der konkreten Ausgestaltung und Kommunikation solcher Maßnahmen abhängt . Es reicht also nicht irgendwelche Programme anzubieten. Deshalb erkundet die Studie “EAP-Success Factors” wie solche Programme wahrgenommen werden und welche Bestandteile einen weniger starken Einfluss auf die Akzeptanz und Zufriedenheit der Mitarbeitenden haben.

Die Studienergebnisse werden am 14.11 im Detail vorgestellt (zum Livestream anmelden). Einige Erkenntnisse nehmen wir hier vorweg.

Studienerkenntnisse: eine Vorschau

Mitarbeiterunterstützung ist für Beschäftigte wichtig

Allgemein zeigt sich, dass Employee Assistance Programme für Beschäftigte eine hohe Relevanz haben, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geht. Mehr als zwei Drittel (70%) der Befragten geben an, dass ihnen EAP-Angebote vom Unternehmen wichtig sind. Bei Führungskräften (77%) ist der Wert sogar noch höher als bei Mitarbeitenden (68%). ​​

Grafik zeigt wieviele Befragte geantwortet haben, dass Ihnen EAP wichtig ist.

Führungskräfte sind Hauptnutzer

Führungskräfte nehmen EAP-Angebote weit häufiger in Anspruch (87%) als die übrigen Mitarbeitenden (50%). Das deutet darauf hin, dass Führungskräfte besser über die Angebote informiert sind und zugleich viel selbstverständlicher solche Leistungen in Anspruch nehmen. Zu vermuten ist außerdem, dass High Potenzials inzwischen eine gewisse Erwartungshaltung gegenüber dem Angebot von EAP-Dienstleistungen haben und solche Angebote zunehmend wichtig für die Gewinnung und Bindung von Führungskräften sind.

Grafik welche darstellt, wieviele Beschäftigte angeben, EAP zu nutzen bzw. bereits genutzt zu haben.

Welchen Fokus von EAP/Mitarbeiterunterstützung wünschen sich Beschäftigte?

Gefragt, welchen Fokus die Befragungsteilnehmenden beim Ausbau von EAP-Angeboten setzen würden, verteilt sich der Fokus relativ gleichmäßig auf mentale (35%), körperliche (35%) und Work-Life (30%) Angebote. Je nach Alter, Geschlecht und der Präsenz oder Abwesenheit von Kindern variieren diese Präferenzen allerdings substanziell. So ist es wenig erstaunlich, dass Frauen (36%) und Männer (38%) mit Kindern sehr viel mehr Wert auf Vereinbarkeitsangebote legen als Frauen (22%) und Männer (24%) ohne Kinder.

Zudem zeigt sich, dass mit zunehmendem Alter die Bedeutung von körperlichen Gesundheitsangeboten zunimmt. In der Altersgruppe 18-29 legen nur 25% den Fokus auf den Ausbau solcher Angebote, während der Anteil bei den Befragten über 60 Jahre bei 54% liegt. Umgekehrt sind für jüngere Beschäftigte unter 40 Jahren Angebote für die mentale Gesundheit und die Work-Life-Balance von höherer Bedeutung.

Grafik die zeigt welche Schwerpunkte sich Befragte bei EAP wünschen.

Fazit

EAP bzw. Programme zur Mitarbeiterunterstützung können sich sowohl auf die Mitarbeitenden als auch auf das Image des Unternehmens positiv auswirken: Von der Reduktion von Stress und Fehlzeiten, über die Förderung von Spaß an der Arbeit und Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber, bis hin zur Unterstützung des Images als fortschrittlich, innovativ und mitarbeiterorientiert.

Die Nutzung von EAP ist bei Führungskräften sehr ausgeprägt, während befragte Mitarbeitende nur zu 50 Prozent EAP genutzt haben. Gerade für die Nutzung von Mitarbeitenden sind Folgende Faktoren wichtig: Kostenübernahme durch Arbeitgeber , vielfältige Angebote, individuelle und flexible Zugangs- und Nutzungsoptionen, sowie schneller Zugriff.


Das Studiendesign

Von Ende Mai bis Anfang Juni 2023 wurde von dem Marktforschungsinstitut GIM-Foresight in Deutschland eine quantitative Online-Umfrage durchgeführt, deren Teilnahme durchschnittlich 15 Minuten dauerte. Die Stichprobe umfasst insgesamt 1.000 Arbeitnehmer:innen, darunter 382 Führungskräfte. Alle Teilnehmer:innen mussten zum Zeitpunkt der Befragung in Unternehmen mit mindestens 200 Mitarbeitenden beschäftigt sein. Die Stichprobengröße wurde bewusst gewählt, um eine umfassende und vielschichtige Datengrundlage für die Bewertung der Auswirkungen von EAPs auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden in deutschen Unternehmen zu gewährleisten. Die Recruitierung der Teilnehmer:innen erfolgte via Online-Access-Panels.

Quellenangaben

Deloitte (2022), Mental health and employers. The case for investment – pandemic and beyond, London, UK.