Lehrer gibt Schüler lachend High Five
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Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

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FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null Arbeiten mit Long Covid: Ein Fallbeispiel

Frau mit Long Covid mit Maske
Body & Soul

Arbeiten mit Long Covid: Ein Fallbeispiel

Bis zu 105 Tage im Durchschnitt sind Long Covid-Patient:innen krankgeschrieben. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft Arbeitgeber:innen, betroffene Beschäftigte nach längerem Arbeitsausfall wieder in den Job zu integrieren.

IT-Projektleiterin: „Ich konnte meine Arbeit körperlich und psychisch nicht mehr stemmen“

Sandra Schulze*, 42 Jahre, IT-Spezialistin in einem mittelständischen Unternehmen, ist von Long Covid betroffen. Eine Covid-Erkrankung mit anfänglich nur mittelschwerem Verlauf im November 2021 änderte ihr Leben schlagartig. Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Muskelschmerzen sind seither tägliche Begleiter in Job und Privatleben.

Der Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit wurde für sie zur Qual: laute Stimmen, das grelle Licht in der U-Bahn, ihr ständig klingelndes Telefon, die anstrengenden Videocalls – die einfachsten Arbeiten waren anstrengend und kaum zu stemmen.  Ihr Hausarzt zog die Reißleine und schrieb die Projektleiterin krank.

Klarer Fall für ein Berufliches Eingliederungsmanagement

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bot der Arbeitgeber ihr das Betriebliche Eingliederungsmanagement an.

Der BEM-Prozess ist ein nach SGB IX §167 gesetzlich verpflichtendes Standard-Verfahren, das dazu dient, Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit wiedereinzugliedern. Es wird dann durchgeführt, wenn ein kranker Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten mindestens sechs Wochen am Stück oder in Summe nicht arbeitsfähig war.

Damit soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.

Christiane Weidemann, BEM-Beraterin beim pme Familienservice, hat bereits mehrere Long Covid-Fälle betreut: 

„Etwa jeder zehnte Mensch, der sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, hat auch Wochen danach Beschwerden. Die Vielfältigkeit der Symptome macht es den Betroffenen und vielen Ärzten schwer, eine Long Covid-Erkrankung zu erkennen. Hinzu können Scham und Schuldgefühle dem Unternehmen oder Kolleg:innen gegenüber kommen, weil man die Arbeit nicht mehr zu 100 Prozent ausführen kann. Daher ist es wichtig, die Betroffenen ernst zu nehmen.“

Wie erfolgt der BEM-Prozess im Unternehmen?

Der Ablauf eines BEM-Prozesses ist klar strukturiert: „Zunächst kontaktieren wir den Betroffenen und bieten ein unverbindliches Gespräch an. Darin informieren wir über grundsätzliche Fragen zum BEM, z.B. über gesetzliche Grundlagen und den Datenschutz, denn die Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht. Es sei denn, der Betroffene stimmt zu, dass die Führungskraft, der Betriebsrat oder andere Personen eingebunden werden“, erklärt Christiane Weidemann. „Der Arbeitnehmer kann nach diesem ersten Informationsgespräch frei entscheiden, ob er in das BEM-Verfahren einsteigen möchte. Lehnt er ab, ist der Prozess abgeschlossen.“ 

Sandra Schulze entschied sich für den BEM-Prozess und auch dafür, ihre Führungskraft direkt einzubeziehen. Nach einem ersten Gespräch mit der BEM-Expertin merkte sie schnell, dass sie gut aufgehoben ist. „Ich fühlte mich von Frau Weidemann von Anfang an verstanden. Sie hat mich und mein Anliegen sehr ernst genommen und mir direkt verschiedene Wege aufgezeigt, wie ich meine gesundheitliche Situation verbessern kann. Sie hat mir auch bei der Suche nach den geeigneten Ärzten mit Long-Covid-Erfahrung und bei der Beantragung einer Reha geholfen. Außerdem haben wir dann zusammen mit meinem Arbeitgeber eine für mich passende Wiedereinstiegsstrategie besprochen. Dieser starke Rückhalt gab mir ein gutes Gefühl“.

Wiedereinstieg mit Long Covid Schritt für Schritt

Nach gut acht Monaten konnte Sandra Schulze endlich die Arbeit wieder aufnehmen und ihre Arbeitszeiten nach und nach erhöhen - vielen kleineren Pausen, einem Tandem-Projektpartner, der ihr viele Extraarbeiten abnahm, engen Abstimmungsschleifen mit ihrem Chef und einer begrenzten Anzahl an virtuellen Meetings sei Dank. Darüber hinaus konnte sie über ihren Arbeitgeber verschiedene Entspannungsangebote wahrnehmen, die ihr halfen, auch nach der Reha ihre Gesundheit weiter zu stärken. Sie leidet heute noch immer an abgemilderten Symptomen: „Ich kann nur wenige Stunden am Tag vollkonzentriert meiner Arbeit nachgehen. Meist arbeite ich von zu Hause, da mir der Weg ins Büro an manchen Tagen einfach zu anstrengend ist. Die Kopfschmerzen sind leider immer noch ein täglicher Begleiter, aber schon weitaus besser zu handhaben.“

Den Rückhalt, den Sandra Schulze durch ihren Arbeitgeber erfahren durfte, wünscht sie sich auch für andere Menschen mit einem ähnlichen Schicksal.

*Name geändert.

 

pme health: Effektives BGM im Blended Learning Format 

Organisationsberatung, GBU Psyche, BEM: Unsere Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zeichnen sich durch Ganzheitlichkeit und Individualität aus. Von der Strategieentwicklung über die Bedarfsanalyse und Maßnahmenumsetzung bis hin zur Evaluation etablieren, ergänzen und optimieren wir das BGM-Portfolio von Unternehmen, um ihre Belegschaft gesund, leistungsstark und motiviert zu halten. 

Die persönliche Betreuung von Mitarbeitenden nach einem neuen ganzheitlichen Mind-Body & Soul-Ansatz ist eines unserer Schlüsselfaktoren und geht Hand in Hand mit unserem Blended Learning Konzept. Wir kombinieren digitale und Live-Formate zur Bewegungsförderung, Ernährung, Stressprävention und Achtsamkeit und stellen unser Wissen orts- und zeitunabhängig zur Verfügung.