Staatsminister Hubert Aiwanger und pme-Gründerin Gisela Erler
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pme-Gründerin Gisela Erler erhält Verdienstkreuz am Bande

(München, 30. April 2025) – Gisela Erler, die Gründerin des pme Familienservice und ehemalige Staatsrätin in Baden-Württemberg, erhält vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den renommierten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienstkreuz am Bande.              Foto ©StMWi/Meinl

Im Rahmen einer feierlichen Aushändigungsveranstaltung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie überreichte Staatsminister Hubert Aiwanger am gestrigen Dienstagnachmittag das Verdienstkreuz an Gisela Erler und würdigte ihr jahrzehntelanges, persönliches Engagement für die Gesellschaft.

„Frau Erler hat sich als Unternehmerin, Politikerin und Forscherin mit großem Nachdruck für eine faire und gleichberechtigte Gesellschaft eingesetzt. Auch als Autorin hat sie wichtige Impulse gesetzt – insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie gilt als Pionierin auf dem Gebiet der ‚Work-Life-Balance‘“, so Aiwanger.

Gisela Erler zeigte sich geehrt über die Auszeichnung und blickt optimistisch in die Zukunft:
​​​​​​​„Ich wünsche mir, dass das, was wir in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft insgesamt erreicht haben, in diesen stürmischen Zeiten nicht verloren geht und dass die Firmen weiter daran festhalten, ihre Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit zu unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich so viel bei Geschlechtergleichberechtigung und Fairness entwickelt. Ich wünsche mir sehr stark, dass das in den Unternehmen und in der Gesellschaft erhalten bleibt.“​​​​​​​

Über Gisela Erler

Gisela Erler, Tochter des bekannten Politikers Fritz Erler, wurde schon früh politisch geprägt. Insbesondere die Rechte der Frauen waren ihr stets ein wichtiges Anliegen.

1967 war sie Mitgründerin der alternativen Buchverlagshäuser „Trikont“ und „Frauenoffensive“, seit Anfang der 1980er Jahre ist sie Mitglied der Grünen.

1987 veröffentlichte sie das vieldiskutierte Thesenpapier „Müttermanifest“ zusammen mit anderen Frauen und die Streitschrift „Mütter an die Macht“.

Ihr politisches Engagement prägte Gisela Erler in all ihren Lebensphasen bis zum heutigen Tag – auch beruflich. Die Germanistin und Soziologin forschte am Deutschen Jugendinstitut zu Geschlechterrollen, Familie und Beruf.

Während eines Forschungsaufenthalts Anfang der 1980er Jahre in den USA machte sie sich mit dem Thema Work-Life-Balance vertraut.

Beeindruckt von den US-amerikanischen „Childcare and Referral Systems“ gründete sie im Jahr 1992 das Kinderbüro, das später in den pme Familienservice umbenannt wurde. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich das Unternehmen vom kleinen Start-up zu einem Großunternehmen.

2008 übergab Gisela Erler die Geschäftsführung der Firma an Alexa Ahmad.

2012 veröffentlichte sie das Buch „Schluss mit der Umerziehung! Vom artgerechten Umgang mit den Geschlechtern“ (Heyne).

Von 2011 bis 2021 war Gisela Erler Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg.

2024 erschien ihr neuestes Buch „Demokratie in stürmischen Zeiten: Für eine Politik des Gehörtwerdens“ (Herder).

Die Mutter zweier erwachsener Söhne lebt mit ihrem Mann in Berlin.

Über die Auszeichnung Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden wurde 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss zum zweiten Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland gestiftet. Ziel der Stiftung ist es, politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie „besondere Verdienste um das allgemeine Wohl der Bundesrepublik Deutschland“, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich, öffentlich zu würdigen.

null Kinderzuschlag beantragen: Fragen und Antworten

Zwei Frauen schauen auf einen Laptop und füllen einen Antrag aus
Eltern & Kind

Kinderzuschlag beantragen: Anspruch, Höhe, Antrag

Eltern arbeiten oft bis zur Belastungsgrenze – und das Einkommen reicht trotzdem kaum zum Leben. Das ist in vielen Familien leider Alltag. Eine staatliche Leistung, die Familien hier unter die Arme greifen kann, ist der Kinderzuschlag.

​​​​​​​(Artikel aktualisiert am 06.01.25)

Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, deren Einkommen für sie selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Das kann auch bei Familien der Fall sein, die im mittleren Einkommensbereich liegen, wenn deren Wohnkosten so hoch sind, dass ein Leben mit mehreren Kindern schwer zu finanzieren ist.

Kinderzuschlag soll eine Besserstellung von arbeitenden Eltern mit geringem Einkommen gegenüber bürgergeldbeziehenden Eltern ermöglichen. Schätzungen zufolge könnten hunderttausende Familien in Deutschland vom Kinderzuschlag profitieren – wenn sie ihn beantragen würden. Laut Bundesregierung haben ca. 1 Million Kinder im Jahr 2024 Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Grundsätzlich kann man bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten.

Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B.:

  • Anzahl der Kinder bzw. Haushaltsmitglieder
  • Wohnkosten (u. a. Kaltmiete und Heizkosten)
  • Gehalt/Lohn
  • Vermögen der Eltern und Kinder
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Elterngeld)
  • Arbeitslosengeld I
  • BAföG

Andere Kosten wie Lebenserhaltungskosten, Unterhaltszahlungen und die Kosten für Kinderbetreuung beeinflussen die Höhe des Kinderzuschlages nicht.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen  Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben.

Ihre Checkliste für den Kinderzuschlag:

  • Kind lebt im elterlichen Haushalt
  • Mindesteinkommen 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Elternpaare) brutto pro Monat
  • Kind erhält Kindergeld
  • Kind ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet
  • Sie müssten kein Bürgergeld beantragen, wenn Sie Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) erhalten würden.

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Der KiZ-Lotse teilt Ihnen schnell und einfach eine erste Einschätzung mit:

KiZ-Lotse​​​​​​​

Wie kann ich Kinderzuschlag beantragen?

Kinderzuschlag kann online www.kiz-digital.de oder postalisch beantragt werden bei der Familienkasse.

Kinderzuschlag wird in der Regel zukunftsgerichtet für 6 Monate bewilligt. Dafür zählen das Einkommen und die Wohnkosten der letzten 6 Monate vor der Antragsstellung. Auch wenn sich diese sich im Bezugszeitraum ändern, bleibt die Höhe des Kinderzuschlages gleich.

Wie bei anderen Leistungen auch, kann es dauern, bis Kinderzuschlag ausgezahlt wird. Je nach Behörde ist eine Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten möglich. Ist er jedoch bewilligt, wird Kinderzuschlag ab dem Monat der Antragstellung (rückwirkend) gezahlt.

Gut zu wissen!

Familien, denen Kinderzuschlag bewilligt wurde, können weitere Leistungen in Anspruch nehmen: z.B. Zuschüsse für Schulbedarf, Kostenübernahme von Klassenfahrten oder kostenlose Kitabetreuung.

 

Weitere Informationen, Rechenbeispiele und Regelungen bietet das Merkblatt Kinderzuschlag der Bundesagentur für Arbeit.

Quellen:

Arbeitsagentur Merkblatt Kinderzuschlag

Statistik Arbeitsagentur

​​​​​​​DGB Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung

Arbeitsagentur: Kinderzuschlag verstehen