Kleinkinder in der Kindertagespflege
Pädagogik

Tagesmutter werden: Ausbildung & Voraussetzungen

Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Immer mehr Eltern entscheiden sich für diese individuelle Form der Kinderbetreuung, viele Menschen bauen sich damit eine berufliche Existenz auf. Lesen Sie, welche Vorteile Kindertagespflege bietet und welche Voraussetzungen Sie brauchen, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden.

Immer mehr Kinder werden im Rahmen der Kindertagespflege betreut. Meistens handelt es sich hierbei um Kinder im Alter von 1-3 Jahren, aber auch jüngere und ältere Kinder finden ihren Platz in der Kindertagespflege, z.B. in der Nachmittagsbetreuung nach der Schule.

Was ist Kindertagespflege?

Bei der Kindertagespflege betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Daneben setzt sich die sogenannte Großtagespflege vermehrt durch. Hier betreuen zwei bis drei Betreuungspersonen 10 bis 15 Kinder, meist in angemieteten Räumen. Tagespflegepersonen sind überwiegend selbstständig tätig und kommen selbst für ihre Sozialabgaben und Steuern auf. Betreuungsgeld erhalten sie vom Jugendamt oder von den Eltern der betreuten Kinder.

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Welche Bereiche gibt es in der Kindertagespflege?

Die 4 großen Bereiche sind:

  • Kindertagespflege im eigenen Haushalt (i.d.R. selbstständig).
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern (i.d.R. angestellt).
  • Kindertagespflege in angemieteten Räumen (angestellt oder selbstständig).
  • Großtagespflege (Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen, angestellt oder selbstständig).

Wie alt sind die Kinder in der Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege wird überwiegend für Kinder von null bis drei Jahren genutzt. Möglich ist aber auch die Betreuung älterer Kinder, zum Beispiel im Vorschulalter oder von Schulkindern am Nachmittag.

Warum wird die Kindertagespflege immer beliebter?

Dass die Kindertagespflege besonders für kleine Kinder so beliebt ist, liegt unter anderem an den kleinen Gruppen. „Alles ist überschaubar, und die Tagespflegeperson kann individuell auf jedes Kind eingehen“, sagt Lena Kolits, Produktverantwortliche für Kindertagespflege beim pme Familienservice. 

Ein geregelter Tagesablauf mit Zeit zum Spielen, Ruhezeiten und gemeinsamen Mahlzeiten dient den Kindern als Orientierungshilfe und gibt ihnen Sicherheit. „Natürlich kommt auch die Bewegung an der frischen Luft nie zu kurz. Und es gibt viele pädagogische Angebote wie musikalische Früherziehung, Naturpädagogik, Forschen und Experimentieren und Bewegungserziehung“, zählt Lena Kolits auf.

Für immer mehr Betreuungspersonen ist die Kindertagespflege der ideale Einsatzbereich. „Zunehmend entscheiden sich auch pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen oder Erzieher für die Tagespflege“, sagt Lena Kolits. „Vor allem die Großtagespflege, bei der man im Team arbeiten kann, liegt hoch im Kurs“. 

 

Was sind die Vorteile der Kindertagespflege?

  • Viele Eltern erleben die Kindertagespflege als die flexiblere Betreuungsform - da die Tagespflegepersonen i.d.R. (mehr als 90%) selbstständig tätig sind und häufig flexible Betreuungszeiten anbieten.
  • Kindertagespflege wird als sehr familiär empfunden.
  • Eine Tagespflegeperson betreut maximal 5 Kinder gleichzeitig, die Bezugsgruppe ist kleiner als in den meisten Kitas.
  • Es soll doch etwas "größer" sein? Dann könnte die Großtagespflege die richtige Wahl sein. Hier schließen sich zwei Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen zusammen und betreuen gemeinsam bis zu 9 Kinder (mit fester Bezugsperson).
  • Durch die Gleichstellung der Kindertagespflege mit der Betreuung in Kitas greift auch hier die staatliche Verantwortung und es gibt bereits viele gut funktionierende Vertretungssysteme im Krankheits- oder Urlaubsfall.

Grundsätzlich haben Familien ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht zwischen Kita und Betreuung in der Kindertagespflege.

Wer kann Kindertagespflegeperson werden?

Grundsätzlich kann jede:r Kindertagespflegeperson werden. Dennoch gilt es einige (auch persönliche) Voraussetzungen zu erfüllen bzw. bedenken:

  • Sie sollten gerne mit Kindern zusammen sein und sich gut auf ihre Lebenswelt einstellen können.
  • Sie sollten über mehrere Jahre zu festgelegten Zeiten eines oder mehrere Kinder betreuen können.
  • Sie sollten den Kindern einen geregelten Tagesablauf bieten können und bereit sein, dafür ggf. Einschränkungen in Ihrem persönlichen Leben auf sich zu nehmen.
  • Sie sollten um die einzelnen Entwicklungsschritte von Kindern wissen (körperliche und persönliche, wie zum Beispiel die Trotzphase) und diese mit einem fremden Kind durchleben können.
  • Bei Betreuung in den eigenen Räumen: Ihre Wohnung sollte kindgerecht eingerichtet sein..
  • Für das Tageskind sollte ausreichend Platz vorhanden sein (Spielecke, Schlaf- und Rückzugsmöglichkeit, Platz zum Essen) und es sollte in der Nähe eine Möglichkeit geben, draußen zu spielen.
  • Sie sollten mit Ihrer Lebenssituation zufrieden sein und Ihr Leben aktiv und positiv gestalten.


 

Voraussetzungen und Qualifikationen: Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?

Voraussetzungen und Qualifikationen: Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?
Das örtliche Jugendamt - oder eine vom Jugendamt beauftragte Beratungsstelle - sollte eine Ihrer ersten Anlaufstellen sein, wenn Sie in der Tagespflege tätig werden möchten. Was das Jugendamt jeweils für Sie tun kann bzw. von Ihnen verlangt, ist sehr unterschiedlich und abhängig von den Richtlinien der einzelnen Bundesländer und Kommunen.

In der Regel sind die Jugendämter für die Vergabe der Pflegeerlaubnis zuständig, führen Qualifizierungsmaßnahmen durch, vermitteln Tagespflegepersonen in Familien bzw. und sind oft auch Vermittlungsstelle zwischen Familien und Tagespflegepersonen.

Um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, brauchen Sie eine pädagogische Qualifikation. Diese können Sie durch einen Kurs zur Kindertagespflege erwerben, der von Jugendämtern oder anderen Trägern angeboten wird. In diesem Kurs lernen Sie alles über die Entwicklung und Betreuung von Kindern. Zusätzlich benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs speziell für Kinder. Wichtig ist auch, dass Ihre Wohnung kindgerecht und sicher ist, was vom Jugendamt überprüft wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie beim Jugendamt eine Pflegeerlaubnis beantragen. Sobald Sie diese in Händen halten, kann Ihre Tagespflegestelle an den Start gehen.

Wichtige Fragen für Ihren Termin beim Jugendamt

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Pflegeerlaubnis zu bekommen?
  • Wie viele Tageskinder darf ich mit einer solchen Pflegeerlaubnis aufnehmen?
  • Welche Qualifizierung muss ich nachweisen, gibt es dafür einen vorgegebenen Stundenumfang?
  •  Welche Qualifizierungen werden angeboten und vom Jugendamt anerkannt?
  • Wie hoch ist der Stundensatz bzw. die monatliche Pauschale für die Betreuung?
  • Welche Versicherungen muss ich für mich abschließen (Aufsichtspflichtverletzung-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung, Rentenversicherung)? Für welche dieser Versicherungen bekomme ich die Kosten ganz oder teilweise erstattet?
  • Muss ich für die Tageskinder Versicherungen abschließen? Wer bezahlt diese Versicherungen?
  • Kann ich ein Tageskind auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt aufnehmen? Bekomme ich dafür Beiträge zu Unfall-, Renten- und Krankenversicherung ganz oder teilweise erstattet?
  • In welcher Form muss ich die Entwicklung der Tageskinder dokumentieren, und wer darf diese Dokumentationen einsehen?
  • Was bedeutet der Schutzauftrag § 8a SGB VIII für meine Arbeit?
  • Werde ich vom Jugendamt während meiner Tätigkeit begleitet, findet eine regelmäßige Kommunikation statt?
  • Wer vertritt mich bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Notfallsituationen?

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Finanzielle Aspekte und Fördermöglichkeiten

Wenn Sie eine Pflegeerlaubnis als Tagespflegeperson haben, werden Sie in der Regel
von der Stadt bzw. Kommune gefördert. Das bedeutet, dass Sie pro betreutem Kind einen Stundensatz erhalten. 

Zusätzlich gibt es lokal unterschiedliche Fördersätze für Räumlichkeiten, Vor- und Nachbereitungszeit sowie für die Absicherung durch die hälftige Erstattung der Kranken- und Rentenversicherung. Weiterhin erhalten Tagespflegepersonen oft Zuschüsse für Unfall- und Haftpflichtversicherungen.  

 Tipp

Die genauen Fördersätze und Bedingungen können je nach Kommune variieren. Wir empfehlen Ihnen, sich bei den zuständigen Jugendämtern oder Trägern der Jugendhilfe zu informieren.

 

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Was ist für die Tätigkeit als Tagespflegeperson wichtig?

Sichere Umgebung, bedürfnisorientierte Angebote
Zunächst ist es wichtig, dass Sie eine liebevolle und sichere Umgebung schaffen, in der sich die Kinder wohlfühlen und entfalten können. Eine strukturierte Tagesplanung mit ausgewogenen Ruhe- und Aktivitätsphasen hilft den Kindern, sich zu orientieren und fördert ihre Entwicklung. Seien Sie kreativ bei den Spiel- und Lernangeboten und gehen Sie auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes ein. 

Individuelle Zuwendung für jedes Kind
Bei den Kindern zählt Einfühlungsvermögen. Jedes Kind ist einzigartig und benötigt individuelle Zuwendung. Geduld und Konsequenz in der Betreuung sind ebenso wichtig, um den Kindern Grenzen zu zeigen und ihnen gleichzeitig genügend Freiraum für ihre Entwicklung zu bieten.

Kommunikation mit den Eltern
Ebenfalls wichtig ist eine gute Kommunikation mit den Eltern. 3 Tipps, um eine partnerschaftliche Beziehung zu den Eltern zu fördern:

  • Seien Sie offen für kurze Gespräche beim Bringen und Abholen (Tür- und Angelgespräche)
  • Informieren Sie die Eltern regelmäßig über den Tag des Kindes und seine Entwicklungsschritte
  • Hören Sie den Eltern zu und nehmen Sie Ihre Sorgen und Wünsche ernst
     

Wie viele Kinder darf eine Kindertagespflegeperson betreuen?

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf maximal fünf Kinder betreuen. In einigen Bundesländern können Sie aber auch mit anderen Tagesmüttern und Tagesvätern in einer sogenannten Großtagespflegestelle gemeinsam entsprechend mehr Kinder betreuen.
 

Welche Aktivitäten sind mit Kindern bis 3 Jahren möglich?

Mit Tageskindern zwischen 0 und 3 Jahren sind vielfältige und spannende Aktivitäten möglich:
Sinneserfahrungen: Tasten, fühlen, riechen und schmecken – ob mit Sand, Wasser oder verschiedenen Texturen, Sinneserfahrungen fördern die Entwicklung.
Musik und Tanz: Singen, tanzen und Musikinstrumente ausprobieren macht Spaß und unterstützt die motorische sowie sprachliche Entwicklung.
Kreatives Gestalten: Malen mit Fingerfarben, kneten oder basteln – kreative Aktivitäten fördern die Feinmotorik und Fantasie.
Bewegungsspiele: Krabbeln, laufen, klettern und hüpfen – Bewegung ist wichtig für die körperliche Entwicklung und macht den Kleinen großen Spaß.
Vorlesen und Geschichten erzählen: Bilderbücher anschauen und Geschichten hören fördert die Sprachentwicklung und Konzentration.

Beispiel für einen Tagesablauf mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 

Ein abwechslungsreicher Tagesablauf für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren könnte so aussehen:

  • Ankommen und Begrüßung
  • Morgenkreis
  • gemeinsames Frühstück
  • Freispielzeit/ kreative Aktivitäten/ Bewegungsspiele
  • Mittagessen
  • Mittagsruhe
  • Sinneserfahrungen/ Musik/ Naturerkundung
  • Snack-Zeit
  • Abholzeit

Dieser beispielhafte Tagesablauf bietet den Kleinen eine gute Mischung aus Struktur und Freiraum, um sich wohlzufühlen und sich altersgerecht zu entwickeln.

Wie fördert der pme Familienservice die Qualität der Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung. Wir beim pme Familienservice setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, die Tätigkeit in der Kindertagespflege zu einem anerkannten Beruf zu machen und für Tagespflegepersonen gleiche Bedingungen wie für pädagogische Fachkräfte in Kitas zu schaffen.

Dazu gehört eine leistungsgerechte Bezahlung ebenso wie Vertretungsregelungen im Urlaub und bei Krankheit. Ein weiteres Ziel ist die staatliche Anerkennung des Berufs der Kindertagespflegeperson.  

Welchen Service bietet der pme Familienservice für Tagespflegepersonen?

Wir bieten unseren Betreuungspersonen das ganze Jahr über Fortbildungen zu allen wichtigen Themen und unterstützen sie mit vielfältigen Informationen und persönlicher Beratung.

Sie sind Tagesmutter bzw. Tagesvater und möchten in unseren Vermittlungspool aufgenommen werden? Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich unter www.betreuungs.services

Für eine persönliche Beratung durch die Fachberater:innen des pme Familienservice können Sie außerdem unser Kontaktformular nutzen. 

 

null Kinderkrankentage 2025 und Kinderkrankengeld: Was steht mir zu?

Eine Miniatur-Frau mit Baby sitzt auf einem Stapel von Münzen neben einem Haufen von Rechnungen und ein Miniatur-Mann mit Baby neben ihnen.
Eltern & Kind

Kinderkrankentage 2025 und Kinderkrankengeld

Ein krankes Kind stellt insbesondere berufstätige Eltern vor eine große Herausforderung: Sie wollen im Job ihr Bestes geben und gleichzeitig für ihr Kind da sein. Der Gesetzgeber sieht für diese Situationen die Kinderkrankentage vor. Wir fassen zusammen, was Eltern im Jahr 2025 zusteht.

Verena Frech, pme-Fachberaterin "Eltern & Kind" hat die wichtigsten Bedingungen zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld?

Unter folgenden Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage:

  • Sie sind berufstätig.
  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben selbst Krankengeldanspruch.
  • Ihr Kind ist ebenfalls gesetzlich krankenversichert.
  • Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt (bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze).
  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt.
  • Ein ärztliches Attest bestätigt die Erkrankung Ihres Kindes.
  • In Ihrem Haushalt lebt kein anderer Erwachsener, der sich um Ihr Kind kümmern kann.

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2025 zu?

  • 2025 stehen jedem gesetzlich versicherten Elternteil pro gesetzlich versichertem Kind 15 Arbeitstage im Kalenderjahr zu.
  • Wenn Sie mehrere Kinder haben, stehen jedem Elternteil maximal 35 Arbeitstage im Kalenderjahr zu.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Kinderkrankentage bei einem Kind und maximal 70 Tage im Jahr bei mehreren Kindern.

Wer zahlt meinen Lohn, wenn das Kind krank ist?

Bei den Kinderkrankentagen handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Freistellung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssen. Ob diese Freistellung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wird oder nicht, hängt von Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab.

Für beide Varianten gibt es eine gesetzliche Grundlage.

Nach § 616 BGB ist eine bezahlte Freistellung grundsätzlich möglich, wenn man unverschuldet für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Die bezahlte Freistellung kann zeitlich begrenzt werden; oft liegt die Grenze bei 5 Tagen im Jahr, denn nach aktueller Rechtsprechung müsste ein Unternehmen das Gehalt für bis zu fünf Arbeitstage fortzahlen. Der Arbeitgeber kann die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB jedoch vertraglich ausschließen.

Wenn die bezahlte Freistellung ausgeschlossen ist oder die verfügbaren bezahlten Tage bereits genutzt wurden, greift § 45 SGB V. Dieser sieht eine unbezahlte Freistellung mit der Möglichkeit des Krankengeldbezugs vor, wenn man zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

  • Das Kinderkrankengeld beträgt i. d. R. bis zu 90 % des Nettoverdienstes, ist jedoch gedeckelt (s. Punkt 4).
  • Es kann bis zu 100% des Nettoverdienstes betragen, wenn in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten steuerpflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) gezahlt wurden.
  • Der Höchstsatz bemisst sich an der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512 € pro Monat).
  • Als Brutto-Kinderkrankengeld erhält man 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze, das entspricht 128,63 € pro Tag im Jahr 2025.
  • Vom Brutto-Kinderkrankengeld werden anschließend Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
  • Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Entsprechend ist das Kinderkrankengeld deutlich niedriger als der eigentliche Nettoverdienst der Eltern.

Neu seit 2024: Bei stationärer Aufnahme des Kindes gilt ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Jedes Mal, wenn Ihr Kind krank ist, erhalten Sie vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin eine sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“.

Auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung finden Sie den Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten vollständig aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Geben Sie an, ob Sie Recht auf eine Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben oder nicht.  

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, dass Sie aufgrund der Krankheit Ihres Kindes zu Hause bleiben müssen. Geben Sie an, wie lange Sie voraussichtlich zu Hause bleiben müssen. Falls dies noch unklar ist, können Sie auch sagen, dass Sie die Situation weiter beobachten werden. In vielen Fällen benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis über die Krankheit des Kindes („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“), besonders wenn Sie länger als 3 Tage zu Hause bleiben.

Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt bei der Krankenkasse des Antragstellers eingereicht werden.

So geht es mit dem Kinderkrankengeld weiter

Ihr Arbeitgeber übermittelt einen Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt an Ihre Krankenkasse. Nachdem diese mit dem Nachweis Ihr individuelles Kinderkrankengeld berechnet hat, erhalten Sie das Kinderkrankengeld auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Weitere nützliche Informationen rund um Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten, haben Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund der Betreuung des kranken Kindes nicht ausüben können.

Man kann den Anspruch auf Kinderkrankengeld von einem auf den anderen Elternteil übertragen, wenn beide Eltern berufstätig und gesetzlich krankenversichert sind. Der Arbeitgeber muss jedoch zustimmen.

Privat krankenversicherte Eltern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen das Kinderkrankengeld zusätzlich mit aufgenommen werden kann. Ist das Kind selbst privat krankenversichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist.

Muss ein Kind aufgrund eines Unfalls betreut werden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten, insofern sich der Unfall im Kindergarten, im Hort oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause ereignet hat.

Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und eine sehr geringe Lebenserwartung hat, können zeitlich unbegrenzt Krankengeld bekommen. Das Kind muss dazu nicht in ihrem Haushalt leben.

Eltern, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, erhalten ihre Leistungen weiterhin, wenn Sie ihr krankes Kind pflegen und dem Amt zu dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen können. Arbeitslosen steht die gleiche Anzahl an Kinderkrankentagen zu wie Berufstätigen.

Ein krankes Kind kann den gewohnten Familien- und Berufsalltag erheblich auf den Kopf stellen. Der pme Familienservice bietet berufstätigen Eltern Unterstützung und Beratung, beispielsweise mit der Vermittlung von Kinderbetreuer:innen, Notbetreuungspersonen und Haushaltshilfen. Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung!

Vermittlung Kinderbetreuung

Weiterführende Informationen und Quellen

Von Kinderzuschlag bis Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024 (Stand: 18.03.24)

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 (Stand: 18.03.24)

So beantragst du Kinderkrankentage (Stand: 18.03.24)

Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit (Stand: 18.03.24)

Begrenzung der bezahlten Freistellung: BAG, Urteil vom 19. April 1978