Lehrer gibt Schüler lachend High Five
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Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

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Unsere Elternberater:innen begleiten Eltern in allen Fragen von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenwerden des Kindes.    

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FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um den Haushalt einer Seniorin
Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“ unterstützt

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden immer gefragter. Unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ unterstützt bei jedem Bedarf und schafft sichere Arbeitsverhältnisse.

Ob Hilfe in Haus und Garten, Familienpflege oder Alltagsbetreuung für Senioren: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Trend.

Rund 10 Prozent der Privathaushalte beschäftigen bereits eine Haushaltshilfe und nutzen die gewonnene Zeit für berufliche Projekte, Betreuungs- und Sorgearbeit und zur Erholung. Die Zahl der interessierten Nutzer*innen wird bedingt durch den demografischen Wandel – Zunahme von Single-Haushalten und Alterung der Gesellschaft – noch steigen. 

Quelle: Prognos

Dienstleistungsagenturen bringen Vorteile für alle

Bisher wird ein Großteil der haushaltsnahen Dienstleistungen illegal erbracht. Oft erscheint das den Auftraggeber*innen günstiger. Viele scheuen den Aufwand, eine Haushaltshilfe anzumelden, vor allem wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen nur unregelmäßig und in geringem Umfang in Anspruch nehmen.

Eine Dienstleistungsagentur wie „Vom Fleck weg“ ist hier die ideale Lösung, denn sie übernimmt Tätigkeiten auch mit wenigen Stunden oder auf gelegentlicher Basis. Dabei führt sie verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und schafft faire Jobperspektiven. Nutzer*innen erhalten bei jedem Bedarf die passende Unterstützung und müssen sich nicht um Formalitäten kümmern. 

Sichere Festanstellung und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

Unsere Mitarbeiter*innen sind in Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung geschult, fest angestellt und werden zum Teil im Rahmen des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert. Für sie schaffen wir überwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Vertretungsregelungen sowie mit enger Begleitung und regelmäßiger Schulung.

Als Arbeitgeber führen wir verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und helfen Menschen, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen. Durch Ihren Auftrag leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Fairness in diesem Arbeitsfeld. 

„Vom Fleck weg“: Hilfe im Haushalt und Alltagsbegleitung:

Die pme Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ ist offen für die verschiedensten Zielgruppen – ob Familien mit Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Singles.

Wir betreiben derzeit an mehreren Standorten „Vom Fleck weg“ und arbeiten mit großem Engagement daran, Ihnen diesen Service bald bundesweit anbieten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier:

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Was viele nicht wissen: Sie können Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Jährlich können Sie 20 Prozent der tatsächlichen Kosten bis maximal 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Unter dem Strich ist ein Abzug von bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich.

Die Voraussetzungen dafür: Es handelt sich um Dienstleistungen, die sonst Haushaltsmitglieder übernehmen würden, und sie müssen in der Wohnung beziehungsweise auf dem Grundstück erbracht werden. Dazu gehören die Grundreinigung der Wohnung, Fußwegereinigung und Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung zu Hause, Haustierversorgung, Betreuung eines pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen (auch wenn die Dienstleistung nicht in der eigenen Wohnung, sondern in der des Angehörigen stattfindet).

Als Nachweis für die Aufwendungen benötigen Sie eine Rechnung, die per Überweisung gezahlt werden muss. 

Gegebenenfalls Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen möglich

Wir arbeiten aktiv an Kooperationen mit Kostenträgern wie Pflege- und Ersatzkrankenkassen, um unsere Dienstleistungen auch Haushalten mit niedrigem Einkommen anbieten zu können – zum Beispiel durch die Anerkennung als Anbieter für Unterstützung im Alltag oder für Verhinderungspflege. Auch Einsätze im Rahmen der Familienpflege, die von der Ersatzkasse bezahlt werden, kann unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ übernehmen. 

Leidenschaft und die „persönliche Note“: unsere Teammitglieder im Porträt

Unsere Teammitglieder sind mit Leidenschaft bei der Sache, um Menschen im Haushalt und bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Wichtig ist ihnen dabei immer die persönliche Note.

„Ich helfe sehr gerne älteren Menschen, denen es schwerfällt, selbst einkaufen zu gehen oder ihre Wohnung zu putzen – oder die einfach jemanden brauchen, der da ist und zuhört.“
Hendrikje, „Vom Fleck weg“ Leipzig

„Vor allem ältere Menschen haben oft mit dem Haushalt zu kämpfen. Durch meine Arbeit für ‚Vom Fleck weg‘ kann ich ihnen den Alltag erleichtern.“
Franz, „Vom Fleck weg“ München

"Mir gefällt es sehr, etwas Sinnvolles und Hilfreiches zu tun und mit viel Spielraum und Unterstützung durch Kolleginnen Menschen helfen zu können. Hier kann ich viele meiner Erfahrungen, z. B. im medizinischen Sektor, einbringen.“
Miriam, „Vom Fleck weg“ Düsseldorf

Über den pme Familienservice

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können. Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind