Ein Sparschwein umhängt mit einer bunten Lichterkette
Finanzen & Recht

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!

Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
 

Zusammengefasst: Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.

Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?

Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).

Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten

Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen

Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.

Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.

Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:

Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.

Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.

„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.

Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes

Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?

Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.

Tipps für Betroffene – schnell handeln!

Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Hilfe und Ansprechpartner:in

Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim

Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)

Quellen:

Verbraucherzentrale

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Gewalt zu Hause: Wie Arbeitgeber helfen können

Wer häusliche Gewalt erlebt, für den wird der Arbeitsplatz oft zum geschützten Raum. Führungskräfte können die Opfer unterstützen: mit Verständnis, Gesprächsbereitschaft und der Vermittlung von Hilfsangeboten.   

Es wird oft unterschätzt: Wenn sich Beschäftigte bei der Arbeit krankmelden, kann der Grund sein, dass ihnen zu Hause psychische, physische oder sexuelle Gewalt angetan wurde. Unternehmen können in dieser heiklen Situation unterstützen. Doch wichtig sind ein sensibler Umgang und die richtigen Unterstützungsangebote.

pme Lebenslagen-Coach Jutta Dreyer gibt Tipps, wie Sie als Arbeitgeber:in und Führungskraft betroffene Beschäftigte unterstützen können.

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Häusliche Gewalt: Hinweise, wie Führungskräfte betroffene Beschäftigte unterstützen können 

1. Auf Anzeichen achten: Rückzug, depressiv, ängstlich  

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an. Die meisten Führungskräfte teilen diese Ansicht. Pme-Lebenslagen-Coachin Jutta Dreyer erlebt in der Beratung oft, dass Führungskräfte anrufen, weil sie sich Sorgen um ihre Beschäftigtenmachen. Wenn sie unsere Beratung nutzen, dann haben sie bereits den Eindruck, dass die Situation zu Hause sehr schwierig ist und auch Gewalt im Spiel sein könnte.  

Es ist oft schwer zu erkennen, ob Beschäftigte von häuslicher Gewalt betroffen sind, da es ein schambehaftetes Thema ist. Die Betroffenen versuchen es so lange wie möglich zu verheimlichen. Sie schämen sich und fühlen sich oft auch schuldig für ihre Situation.  

Daher können Führungskräfte nur auf kleine Anzeichen achten, die darauf hindeuten, dass Gewalt zu Hause im Spiel ist.  

Anzeichen können sein: 

  • Rückzug: Person zieht sich zurück, nimmt nicht mehr oder immer weniger an Teamsitzungen teil, erzählt immer weniger von zu Hause. 
  • Person wirkt bedrückt oder ängstlich. 

2. Hilfe anbieten: Kontakt mit Hilfsstellen aufnehmen 

Aus der Beratung kennt Jutta Dreyer die Situation, dass Führungskräfte anrufen und direkt Hilfe benötigen, wenn zum Beispiel eine betroffene Mitarbeiterin daneben sitzt und große Angst hat, nach Hause zu gehen.

"Dieser Anruf ist der erste richtige Schritt, den Führungskräfte gehen können. So bahnen sie den Weg zu uns, da die Betroffenen selbst nicht zum Hörer greifen würden. Ist der Kontakt hergestellt, übernehmen wir das Gespräch, um Vertrauen aufzubauen."

Jutta Dreyer, Lebenslagen-Coach, pme Assistance


​​​​​​​Es kann aber auch sein, dass Führungskräfte in akuten Situationen anrufen, weil das gewalttätige Familienmitglied bereits vor der Tür steht, um die betroffene Person von der Arbeit abzuholen. In solchen Fällen sollte eine Führungskraft die Polizei anrufen, damit keine Gefährdung der Mitarbeiterin entsteht. 

3. Hilfsangebote im Unternehmen kommunizieren 

Kommt ein Gespräch mit betroffenen Beschäftigten zustande und die Person öffnet sich, ist es wichtig, was die Führungskraft ausstrahlt. Es geht darum, Verständnis dafür zu signalisieren, dass die betroffene Person in so eine Situation hineingeraten ist und es keine Sache ist, für die man sich schämen muss.  

Das betrifft allerdings alle Problemlagen – sei es Sucht oder psychische Erkrankungen. Eine Führungskraft kann unterstützen, indem sie Hilfsangebote wie das Intranet des pme Familienservice anbietet. Auch das Aufhängen von Postern mit Notrufnummern für Menschen, die zu Hause Gewalt erleben, kann helfen.  

Dadurch setzen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Zeichen für Verständnis. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle nicht so groß, um sich Unterstützung zu holen.  

​​​​​​​4. Behutsam das Gespräch suchen 

Führungskräfte können auch aktiv das Gespräch suchen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Wer das Gespräch anbietet, sollte nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen. Unmittelbare Aussagen wie “Erlebst du Gewalt zu Hause?” können die andere Person überfordern.  

Besser ist es, sich vorsichtig an das Thema heranzutasten. Behutsame Fragen wie “Kann es sein, dass es zu Hause schwierig ist?” oder “Kann es sein, dass du zu Hause unter Druck gesetzt wirst?” erleichtern es den Betroffenen, offen darüber zu sprechen.  

Jutta Dreyer ermutigt:

"Wichtig für Führungskräfte ist, dass sie nicht gleich aufgeben, wenn sie abgewiesen werden. Die betroffene Person könnte erstmal entgegnen, dass alles in Ordnung ist. Hier kann die Führungskraft am Ball bleiben und jederzeit Gesprächsbereitschaft signalisieren."

Q&A für Führungskräfte: Wichtige Fragen und Antworten in Kürze 

Ist es als Führungskraft Ihre Aufgabe, häusliche Gewalt zu verhindern?  

Ganz klar: nein. Aber die betroffenen Beschäftigten können mit entsprechenden Angeboten unterstützt werden – immer vorausgesetzt, die Person möchte das!

Seien Sie sich bewusst, wie schambehaftet dieses Thema ist und dass es kaum im betrieblichen Umfeld kommuniziert wird. Versuchen Sie ein Verständnis für so manche schwierige Lebenssituation zu entwickeln. Transportieren Sie die Haltung, dass die betroffene Person an der Gewalt gegen sie nicht schuld ist.  

Wie können Sie unterstützen?  

Bieten Sie dem/der Beschäftigten einen ruhigen Raum (z. B. dein Büro) an, wo er/sie die Hotline des pme Familienservice ungestört anrufen kann. Ermutigen Sie dazu, aber üben Sie auf keinen Fall Druck aus.

Sie können dem/der Beschäftigten auch anbieten, gemeinsam anzurufen. Das kann sehr hilfreich sein, wenn er/sie sich den Anruf nicht allein zutraut oder evtl. Sprachprobleme hat.  

Wie intensiv sollten Sie unterstützen?  

Das Wichtigste ist: Unterstützen und ermutigen Sie den/die Beschäftigte:n zur Kontaktaufnahme mit einem/einer Berater:in, wie dem pme Familienservice – aber machen Sie sich nicht zum Kummerkasten!

Was können Sie als Führungskraft tun, wenn es zu einer akuten Bedrohungslage vor Ort (in deiner Unit) kommt?  

Bei akuten Bedrohungen rufen Sie die Polizei: 110. Sollten Sie sich z. B. ein:e Beschäftigte:r nicht nach Hause trauen, weil er/sie Angst vor Gewalt hat, können Sie als Kunde beim pme Familienservice anrufen.  

WICHTIG ZU WISSEN: Gewaltschutzgesetz  

Opfer von häuslicher Gewalt haben das Recht, gerichtliche Schutzanordnungen zu beantragen, damit sie vor weiteren Angriffen des Täters geschützt sind. Gleiches gilt für Opfer von Nachstellungen („Stalking“).

Mehr Information unter: Gewaltschutzgesetz

Weitere Hilfen und Links:

www.big-koordinierung.de

weisser-ring.de/haeuslichegewalt

www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt.html