Schwangere schaut lächelnd ihren Bauch an und hält einen Teddy
Eltern & Kind

Neuer Hebammenhilfevertrag: Was Eltern wissen sollten!

Ab dem 1. November 2025 treten mit dem neuen Hebammenhilfevertrag wichtige Veränderungen für die Betreuung von Schwangeren, Eltern und Familien in Kraft. Was die neuen Regelungen bedeuten, welche Leistungen weiterhin garantiert sind und worauf Eltern jetzt achten sollten, erfahren Sie hier auf einen Blick. 

Fachexpertinnen: Sarah Sofia van Beek, Doula, Anthropologin M.A., und Kathrin Westphal, Sozialarbeiterin B.A., Erzieherin, Mütterpflegerin, Fachberaterin pme Familienservice.

Zusammengefasst: Was Eltern zum Hebammenhilfevertrag wissen sollten!

Der neue Hebammenhilfevertrag gilt ab 1. November 2025 und bringt ein einheitliches Abrechnungssystem sowie strengere Dokumentationspflichten für freiberufliche Hebammen. Die wichtigsten Leistungen – von Schwangerenvorsorge bis Rückbildung – bleiben erhalten.

Eltern sollten sich frühzeitig um eine Hebamme kümmern und auch digitale Angebote in Betracht ziehen, da die Verfügbarkeit vor Ort eingeschränkt sein kann.

Was besagt der neue Hebammenhilfevertrag? 

Der neue Hebammenhilfevertrag gilt ab dem 1. November 2025 für alle freiberuflichen Hebammen, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ziel ist ein einheitliches, transparentes Abrechnungssystem. Festangestellte Hebammen in Kliniken oder Geburtshäusern sind nicht betroffen. 

Zentrale Neuerungen im Hebammenhilfevertrag:

  • Einführung eines 5-Minuten-Abrechnungsmodells: Leistungen wie Vorsorge, Nachsorge, Wochenbettbetreuung, Beratung und Kurse werden minutengenau erfasst und abgerechnet, statt bisher pauschal. 
  • Strenge Dokumentations- und Nachweispflicht: Jede Leistung muss genau bestätigt, häufig auch von den Versicherten unterschrieben werden.
  • Strikte Anforderungen an Qualitätsmanagement und Datenschutz
  • Neue Vergütungsstruktur für Geburtsbetreuung: 1:1‑Betreuung (eine Gebärende pro Hebamme) wird höher vergütet. Wenn eine Hebamme zwei oder drei Frauen gleichzeitig betreut, reduziert sich die Vergütung. Auf diesem Wege soll der Anreiz für eine individuelle, kontinuierliche Betreuung geschaffen werden. 

Ziel dieser Neuerungen ist es, eine zweckmäßige, wirtschaftliche und qualitativ gesicherte Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig steigt der bürokratische Aufwand für Hebammen deutlich.

Welche Leistungen sind weiterhin garantiert laut neuem Hebammenhilfevertrag? 

Alle zentralen Leistungen der Hebammenhilfe bleiben erhalten: 

  • Schwangerenvorsorge
  • Geburtshilfe
  • Wochenbett und Nachsorge 
  • Stillberatung
  • Hilfe bei Beschwerden  
  • Geburtsvorbereitung 
  • Beratungen, z. B. zu Ernährung und Beikost.  


 

Was bedeutet der neue Hebammenhilfevertrag für werdende Eltern und junge Familien? 

  • Der gesetzliche Anspruch auf Hebammenhilfe bleibt uneingeschränkt bestehen.
  • Durch die 5‑Minuten-Abrechnung können Betreuungszeiten genauer abgerechnet und eine individuellere und bedarfsgerechte Betreuung ermöglicht werden. Das heißt auch, dass alle Leistungen dokumentiert, bestätigt und genau erfasst werden.
  • Es entsteht mehr Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand für Hebammen. Betreuungsangebote könnten deshalb regional eingeschränkt sein, gerade auf dem Land.
  • Eltern sollten künftig alle Leistungen sorgfältig bestätigen und dokumentieren lassen. 
Versorgung in ländlichen Gebieten ist betroffen!

Hebammenverbände weisen darauf hin, dass trotz mancher Vergütungsanpassungen der bürokratische Druck hoch bleibt. Dies kann regional die Versorgung beeinflussen — insbesondere in ländlichen Gebieten besteht das Risiko, dass Hebammen ihr Angebot reduzieren oder die Freiberuflichkeit aufgeben.  

Für Familien bedeutet das: Es kann schwieriger werden, eine Hebamme zu finden oder bestimmte Betreuungsformen (z.B. außerklinische Geburt) zuverlässig zu planen. 

Was können werdende Eltern jetzt tun? 

  • Frühzeitige Hebammensuche: Am besten gleich zu Beginn der Schwangerschaft Kontakt aufnehmen und einen Platz sichern. 
  • Geburtsort und Geburtsteam bewusst auswählen: Bei Wunsch nach 1:1‑Betreuung sollten Alternativen früh geprüft werden. 
  • Weitere Unterstützungsangebote nutzen: Vorsorge, Nachsorge, Rückbildung, Still- und Ernährungsberatung aktiv in Anspruch nehmen. 
  • Betreuungsnetzwerk aufbauen: Freunde, Familie oder weitere Fachleute (z.B. Doula, Mütterpflegerin) einbeziehen. 
Zusätzliche Betreuung durch Doulas und Mütterpflegerinnen 

Eine Doula oder Mütterpflegerin kann Mütter und Familien emotional und praktisch unterstützen, besonders wenn das soziale Umfeld begrenzt ist.

Die Begleitung kann das Wohlbefinden der Mutter stärken und hilft Eltern, Überforderung zu vermeiden. So kann die besondere Zeit rund um die Geburt entspannter und bewusst erlebt werden. 

pme Angebot: Hebammenservice vor und nach der Geburt

Der pme Familienservice bietet gemeinsam mit NotdienstHebamme flexible Online-Beratung und geprüfte Online-Kurse an. Eltern können per Videochat, Telefon oder E-Mail schnell Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Säuglingspflege klären sowie an Online-Kursen zur Geburtsvorbereitung, Rückbildung oder Stillen teilnehmen. 

Das Angebot überbrückt Versorgungslücken, ersetzt aber nicht die persönliche Betreuung vor Ort, sondern ergänzt diese sinnvoll. 

Weitere Informationen zur Kooperation mit NotdienstHebamme finden Sie in unserem Serviceportal Mein Familienservice. Sie sind noch kein:e Kund:in des pme Familienservice? Kontaktieren Sie uns

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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