Lehrer gibt Schüler lachend High Five
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Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

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FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null Digitaler Kindergarten: Weniger Dokumentation, mehr Zeit für die Kinder

Kindergartenkind schaut durch ein Guckloch
Pädagogik

Mehr Zeit für die Kinder dank Kita-App

Kein Ausdrucken mehr, kein Zettel falten und an die Pinnwand heften: Unsere Kita-App erleichtert die Kommunikation zwischen Eltern und Erzieher*innen und die Dokumentation des pädagogischen Alltags. Das spart nicht nur Papier und Druckerpatronen, sondern vor allem Zeit.

„Emil ist heute leider krank“ blinkt die Nachricht morgens auf dem Display des Tablets der Kita Wolkenzwerge in Berlin auf. In den Kitas der pme Lernwelten können Eltern und Erzieher*innen über eine App kommunizieren. Mit wenigen Klicks können Vater oder Mutter ihr Kind morgens krankmelden oder mitteilen, wer das Kind am Nachmittag abholen kommt. „Das alleine schon macht unsere Arbeit leichter. Ein Blick in die App und ich kann sehen, welche Kinder schon da und welche krank sind, und welche noch fehlen“, sagt Benjamin-Henrik Mahl aus dem Kita-Management der pme Lernwelten.

Das Herzstück der App ist aber, dass die Erzieher*innen über das digitale Protokoll den Tag der Kinder dokumentieren können. Wann hat das Kind gegessen und was, wurde es gewickelt, hat es geschlafen, etwas Neues gelernt? Statt wie zuvor jedem Elternteil dies mündlich mitzuteilen und auf Papier aufzuschreiben, können die Erzieher*innen einfach in die App eintippen, was den Tag über alles passiert ist. Auch besondere Aktivitäten und Erlebnisse wie „Emil hat einen Schmetterling entdeckt!“ oder „Wir haben heute zusammen ein Insektenhotel gebaut“ sind Nachrichten, die im Tagesprotokoll festgehalten werden.

Mehr Zeit für individuelle Betreuung

In der Kita Blütenallee in Darmstadt nutzen die Erzieher*innen die App bereits seit Januar 2017. Dank der App erreichen viele Informationen die Eltern tagsüber, so dass beim Abholen der Kinder mehr Zeit bleibt, um über Wichtigeres wie die Entwicklung des Kindes zu sprechen. „Wir sparen als ganzes Team Zeit durch die digitale Dokumentation, was sowohl den Kindern als auch den Eltern zugutekommt“, sagt Einrichtungsleiterin Katrin Kob. „Dank der Kita-App halten wir uns weniger bei alltäglichen Dingen wie Essen und Schlafenszeiten auf, sondern können besser darauf eingehen, was das Kind erlebt hat und wie es ihm den Tag über ging.“

Mit der Kita-App sinkt der Verwaltungsaufwand für die Erzieher*innen, weil Informationen die Eltern gezielter und schneller erreichen. „Statt Anrufe, SMS oder anderer Kommunikationskanäle haben wir einen einzigen Kanal, worüber wir die Eltern informieren“, erklärt Benjamin. „Auch Informationen über den bevorstehenden Elternabend oder den Speiseplan verschicken wir ganz einfach mit der App. Und wir können sogar sehen, wer die Nachricht gelesen hat und wer noch nicht.“

 

Keine überfüllten Gruppenchats wie bei WhatsApp

Vor Nachrichten überquellende Chatgruppen wie bei WhatsApp oder anderen Nachrichtendiensten müssen die Erzieher*innen keine Angst haben. Die Kita-App kennt eigentlich nur eine einzige Kommunikationsrichtung: Die Erzieher*innen informieren die Eltern, nicht umgekehrt. Einzige Ausnahme eben: Die Eltern können ihr Kind ab- oder krankmelden.

Tür- und Angelgespräche bleiben wichtig

Dabei ersetzt die kostenfreie App für Eltern nicht die persönlichen Gespräche und den Austausch zwischen den Eltern und den Erzieher*innen. „Die App ist nicht dafür da, die Tür- und Angelgespräche beim Bringen oder Abholen abzulösen. Aber sie ist eine Ergänzung. Dadurch, dass die Fakten wie Schlafenszeit oder Essverhalten schon geklärt sind, gibt es einen Freiraum, um stärker auf das individuell Erlebte und die Entwicklung des Kindes einzugehen oder über pädagogische Konzepte zu sprechen“, sagt Kristina Müller aus dem Kita-Management der pme Lernwelten.

Ein Muss ist die Kita-App für Eltern nicht. Aber die meisten Eltern haben sich die App runtergeladen. „Die App kommt bei den Eltern sehr gut an. Sie fühlen sich gut informiert, auch wenn sie nicht selbst die Kinder abholen, und freuen sich über die Nachrichten von ihrem Kind“, sagt Kitaleiterin Katrin. Und auch beim Thema Datenschutz sind die Eltern und Erzieher*innen auf der sicheren Seite. Die Daten der Kita-App unterliegen dem europäischen Datenschutz.


 

Über uns: Wir sind pme Lernwelten

Als Träger von über 75 Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen bieten wir Eltern und Kindern eine hochwertige und flexible Pädagogik an. In unseren bunten Teams bringen sich Menschen aus unterschiedlichen Nationen ein, mit vielfältigen Talenten und Interessen.

Mehr zu unserem pädagogischem Konzept und aktuelle Stellenangebote findest du hier: www.familienservice.de/web/pme-lernwelten

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