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Frau kümmert sich um ältere Dame

24-Stunden-Pflege: Der Weg zu mehr Qualität

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist neben der Betreuung durch pflegende Angehörige sowie durch ambulante Pflege und in Pflegeheimen eine wichtige Säule der Versorgung im Alter. Die Nachfrage wächst stetig, auf dem Markt tummeln sich viele Vermittlungsagenturen. Gleichzeitig ist das Angebot bisher kaum geregelt. Und so haftet der 24-Stunden-Pflege trotz des großen Bedarfs und der intensiven Nutzung kein guter Ruf an. 

Umfassender Katalog mit Qualitätskriterien

Der DIN-Standard DIN SPEC 33454 mit dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte" soll Abhilfe schaffen. Darin sind Qualitätskriterien geregelt, wie etwa die Anforderungen an die Betreuungskräfte, an deren Einsatzort und Unterkunft, an die Vermittlungsagenturen und an die meist ausländischen Unternehmen, bei denen die Betreuungspersonen angestellt sind. Auch selbstverständlich erscheinende Dinge sind enthalten: Zum Beispiel dass ein Vertrag geschlossen wird und in gegenseitigem Einvernehmen Erwartungen geklärt und festgehalten werden. Diese Spezifikation soll zu mehr Transparenz führen und damit Betreuungskräften und pflegebedürftigen Menschen einen besseren Schutz bieten.

Freiwillige Selbstverpflichtung

Entwickelt hat die DIN SPEC 33454 ein Konsortium, dem unter anderem die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, der DIN-Verbraucherrat, die Stiftung Warentest, das Kuratorium Deutsche Altershilfe sowie drei Pflegeagenturen angehören. Wichtig dabei: Der DIN-Standard ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Die Verfasser gehen allerdings davon aus, dass der Markt dadurch transparenter wird und der Druck auf Agenturen wächst, sich dem Standard anzuschließen. 

Hohe Standards für Vermittlungsagenturen

Vermittlungsagenturen, die nach der neuen Spezifikation arbeiten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie Pflegebedürftige und Angehörige beraten und dafür gelernte Pflegekräfte beschäftigen. Außerdem muss die Agentur über eine 24-Stunden-Hotline jederzeit vor Ort erreichbar sein. Zu ihren Pflichten gehören außerdem regelmäßige Audits, bei denen kontrolliert wird, ob die Sozialversicherungspflicht eingehalten und der Mindestlohn gezahlt wird und ob  die Betreuungskräfte im erforderlichen Rahmen angelernt und geschult werden.

 

 

„Der pme Familienservice begrüßt die Standards für 24-Stunden-Pflegekräfte.  Sie werden auf jeden Fall zu mehr Transparenz und einer besseren Implementierung in Deutschland beitragen. Dass diese Standards nötig sind, liegt aber an einem Versäumnis der Gesetzgebung: Hier in Deutschland ist es – anders als in Ländern wie Österreich, der Schweiz oder Italien –  kaum geregelt, wie 24-Stunden-Kräfte finanziert und eingesetzt werden können. Dieses Versäumnis werden auch die vorgelegten Qualitätsstandards nicht auflösen können, denn der Bedarf ist so groß, dass weiterhin 24-Stunden-Kräften kommen werden, die diesen Qualitätsstandards nicht genügen. Für uns beim pme Familienservice führt an einer gesetzlichen Regelung kein Weg vorbei. Es ist zu hoffen, dass dieses Thema über den aktuellen DIN-Standard mehr in das Bewusstsein kommt.“

 

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare beim pme Familienservice

 

Der Text der DIN SPEC 33454 steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung

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