Junger Vater im Stress wird von Kind mit Weihnachtsdeko behängt
Eltern & Kind

Zum Advent: Ein Geschenk für Eltern

Um Eltern in der Vorweihnachtszeit etwas Zeit zum Durchatmen und für Erledigungen zu schenken, bieten wir auch in diesem Jahr für Beschäftigte unserer Vertragsfirmen eine kostenfreie Kinderbetreuung an den Adventssamstagen an.

Bald beginnt die Adventszeit. Da gibt es meist viel zu tun: Weihnachtseinkäufe müssen erledigt, Plätzchen gebacken, Weihnachtsgrüße verschickt werden. Wie gut, dass es die Adventsbetreuung in den Back-up-Einrichtungen des pme Familienservice gibt. ​​​​​

Weihnachtlicher Spaß für Kinder - Entlastung für Eltern 

Während die Eltern einen weihnachtlichen Einkaufsbummel genießen können, werden Kinder ab ca. 4 bis 12 Jahren liebevoll in unseren Back-up-Einrichtungen betreut und beschäftigt. Es wird gebastelt, gebacken, gesungen und Geschichten vorgelesen. Weihnachtliche Stimmung ist garantiert!

Ab 3. November 2025 in unserem Veranstaltungskalender

Die Adventsbetreuung in unseren Back-up-Einrichtungen ist ab dem 3. November 2025 über unseren Veranstaltungskalender buchbar. Nutzungsberechtigt sind Beschäftigte unserer Kundenfirmen mit entsprechendem Vertrag. Die Adventsbetreuung ist für unsere Vertragsfirmen und deren Beschäftige kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Platzkontingente begrenzt sind und jede Familie die Adventsbetreuung nur an einem Samstag nutzen kann.

Informationen zu unseren Back-up-Angeboten

Sie sind Führungskraft oder Personalverantwortliche*r und interessieren sich für unser Back-up-Angebot? Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in des pme Familienservice berät Sie gerne.

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null Urlaub für pflegende Angehörige: So gehts

Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Auch pflegende Angehörige können Urlaub nehmen. Wie, erklärt Eldercare-Experte Jürgen Griesbeck.

Immer für andere da, immer einsatzbereit: Knapp 1,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige wie etwa ihre Eltern zuhause. Da bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Was viele nicht wissen: Die Pflegekassen übernehmen in einem bestimmten Rahmen die Kosten für eine alternative Pflege, damit Pflegende eine Auszeit nehmen können.

Bei Urlaub: Ersatz- oder Kurzzeitpflege

Für die alternative Betreuung während des Urlaubs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine private Vertretung organisieren. Sofern die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, bekommt sie für die Betreuung Geld von der Pflegeversicherung.
  • Sie können einen ambulanten Dienst beauftragen. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall für drei Besuche am Tag – morgens, mittags und abends.
  • Die oder der Pflegebedürftige kann in einem Kurzzeitpflegeheim betreut werden.

Die Pflegeversicherung bezahlt die Kosten für die alternative Betreuung zusätzlich zum regulären Betreuungsgeld. Pflegende Angehörige haben also keinerlei finanzielle Einbußen.

Gut zu wissen!

Ersatzpflege wegen Urlaub kann erst beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Ob von einer oder von unterschiedlichen Personen ist dabei unerheblich. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind.

Bei Krankheit: Verhinderungspflege

Auch bei Krankheit der Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse eine alternative Betreuung. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Anders als Ersatzpflege wegen Urlaub, für die zuvor sechs Monate lang betreut werden muss, kann Verhinderungspflege sofort bei Erkrankung der Pflegeperson beantragt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die stundenweise Betreuung zuhause oder die Kurzzeitpflege in einem Heim.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Ersatz- bzw. Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nur von privat pflegenden Angehörigen sowie Nachbarn oder Freunden beantragt werden, nicht aber von gewerbsmäßig Pflegenden.

Wie viel wird bezahlt?

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihnen die Kosten für Ersatz- sowie Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von jeweils 1612 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Ersatzpflege kann für einen Zeitraum von sechs Wochen - dies entspricht 42 Kalendertagen - in Anspruch genommen werden, bei der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Mittel aus beiden Töpfen können miteinander kombiniert werden: Wer nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann hierfür auch das gesamt Budget für die Verhinderungspflege abrufen und den Leistungsanspruch auf 3.224 Euro aufstocken. Umgekehrt können Versicherte, die sich für die Verhinderungspflege entscheiden, auch das Budget für die Kurzzeitpflege nutzen - in diesem Fall allerdings nur zu maximal 50 Prozent, was den Leistungsbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

 Mein Tipp

"Ich kann allen pflegenden Angehörigen nur empfehlen, sich diese von der Pflegekasse finanzierte Auszeit zu nehmen. Sie können Energie auftanken und einmal Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Ersatz- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

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