Ein Sparschwein umhängt mit einer bunten Lichterkette
Finanzen & Recht

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!

Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
 

Zusammengefasst: Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.

Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?

Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).

Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten

Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen

Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.

Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.

Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:

Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.

Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.

„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.

Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes

Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?

Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.

Tipps für Betroffene – schnell handeln!

Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Hilfe und Ansprechpartner:in

Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim

Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)

Quellen:

Verbraucherzentrale

null Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um den Haushalt einer Seniorin
Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“ unterstützt

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden immer gefragter. Unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ unterstützt bei jedem Bedarf und schafft sichere Arbeitsverhältnisse.

Ob Hilfe in Haus und Garten, Familienpflege oder Alltagsbetreuung für Senioren: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Trend.

Rund 10 Prozent der Privathaushalte beschäftigen bereits eine Haushaltshilfe und nutzen die gewonnene Zeit für berufliche Projekte, Betreuungs- und Sorgearbeit und zur Erholung. Die Zahl der interessierten Nutzer*innen wird bedingt durch den demografischen Wandel – Zunahme von Single-Haushalten und Alterung der Gesellschaft – noch steigen. 

Quelle: Prognos

Dienstleistungsagenturen bringen Vorteile für alle

Bisher wird ein Großteil der haushaltsnahen Dienstleistungen illegal erbracht. Oft erscheint das den Auftraggeber*innen günstiger. Viele scheuen den Aufwand, eine Haushaltshilfe anzumelden, vor allem wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen nur unregelmäßig und in geringem Umfang in Anspruch nehmen.

Eine Dienstleistungsagentur wie „Vom Fleck weg“ ist hier die ideale Lösung, denn sie übernimmt Tätigkeiten auch mit wenigen Stunden oder auf gelegentlicher Basis. Dabei führt sie verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und schafft faire Jobperspektiven. Nutzer*innen erhalten bei jedem Bedarf die passende Unterstützung und müssen sich nicht um Formalitäten kümmern. 

Sichere Festanstellung und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

Unsere Mitarbeiter*innen sind in Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung geschult, fest angestellt und werden zum Teil im Rahmen des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert. Für sie schaffen wir überwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Vertretungsregelungen sowie mit enger Begleitung und regelmäßiger Schulung.

Als Arbeitgeber führen wir verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und helfen Menschen, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen. Durch Ihren Auftrag leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Fairness in diesem Arbeitsfeld. 

„Vom Fleck weg“: Hilfe im Haushalt und Alltagsbegleitung:

Die pme Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ ist offen für die verschiedensten Zielgruppen – ob Familien mit Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Singles.

Wir betreiben derzeit an mehreren Standorten „Vom Fleck weg“ und arbeiten mit großem Engagement daran, Ihnen diesen Service bald bundesweit anbieten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier:

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Was viele nicht wissen: Sie können Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Jährlich können Sie 20 Prozent der tatsächlichen Kosten bis maximal 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Unter dem Strich ist ein Abzug von bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich.

Die Voraussetzungen dafür: Es handelt sich um Dienstleistungen, die sonst Haushaltsmitglieder übernehmen würden, und sie müssen in der Wohnung beziehungsweise auf dem Grundstück erbracht werden. Dazu gehören die Grundreinigung der Wohnung, Fußwegereinigung und Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung zu Hause, Haustierversorgung, Betreuung eines pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen (auch wenn die Dienstleistung nicht in der eigenen Wohnung, sondern in der des Angehörigen stattfindet).

Als Nachweis für die Aufwendungen benötigen Sie eine Rechnung, die per Überweisung gezahlt werden muss. 

Gegebenenfalls Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen möglich

Wir arbeiten aktiv an Kooperationen mit Kostenträgern wie Pflege- und Ersatzkrankenkassen, um unsere Dienstleistungen auch Haushalten mit niedrigem Einkommen anbieten zu können – zum Beispiel durch die Anerkennung als Anbieter für Unterstützung im Alltag oder für Verhinderungspflege. Auch Einsätze im Rahmen der Familienpflege, die von der Ersatzkasse bezahlt werden, kann unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ übernehmen. 

Leidenschaft und die „persönliche Note“: unsere Teammitglieder im Porträt

Unsere Teammitglieder sind mit Leidenschaft bei der Sache, um Menschen im Haushalt und bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Wichtig ist ihnen dabei immer die persönliche Note.

„Ich helfe sehr gerne älteren Menschen, denen es schwerfällt, selbst einkaufen zu gehen oder ihre Wohnung zu putzen – oder die einfach jemanden brauchen, der da ist und zuhört.“
Hendrikje, „Vom Fleck weg“ Leipzig

„Vor allem ältere Menschen haben oft mit dem Haushalt zu kämpfen. Durch meine Arbeit für ‚Vom Fleck weg‘ kann ich ihnen den Alltag erleichtern.“
Franz, „Vom Fleck weg“ München

"Mir gefällt es sehr, etwas Sinnvolles und Hilfreiches zu tun und mit viel Spielraum und Unterstützung durch Kolleginnen Menschen helfen zu können. Hier kann ich viele meiner Erfahrungen, z. B. im medizinischen Sektor, einbringen.“
Miriam, „Vom Fleck weg“ Düsseldorf

Über den pme Familienservice

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können. Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind