Weihnachten Balance
Body & Soul

Weihnachtszeit in Balance: Tipps und Übungen

Kurz vor dem Jahresende scheint die Zeit noch schneller zu vergehen, als sowieso schon. Wie oft hören Sie jetzt: Bitte unbedingt noch vor Weihnachten/Neujahr erledigen! Warum eigentlich? Dazu kommt noch: Geschenke einkaufen, das Weihnachtsfest vorbereiten, Weihnachtsfeiern und Aufführungen der Kinder. Klingt nach viel Arbeit und zu wenig Zeit.

Deadline Jahresende

Viele Menschen sehen den Jahreswechsel als klaren Schnitt, um „aufgeräumt“ ins neue Jahr zu starten. Vieles soll noch in letzter Minute vom „Tisch“. Dabei wird oft vergessen, dass die Arbeit gar nicht mehr unbedingt auf dem „Tisch“ liegt.

Innehalten: Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und lassen Sie sich nicht ablenken.

Abhaken: Erstellen Sie eine Checkliste und haken ab, was erledigt ist.

Prüfen: Gibt es unter den anstehenden Aufgaben welche, die auch erst ab Januar erledigt werden können? Kann bei einem Projekt vielleicht ein Aufschub erreicht werden? Welche E-Mail muss jetzt noch bearbeitet werden, welche hat noch Zeit?

Traditionen anders denken

Weihnachtsbaum, Familie, Geschenke, festliches Essen – das war schon immer so. Aber muss es auch so bleiben?

Einigen: Besprechen Sie in der Familie, wie sie zukünftig mit bestimmten Traditionen umgehen möchten. Die Einigung, nur noch die Kinder zu beschenken, kann bereits wesentlich friedvollere Feiertage bescheren. Vor allem im Vorfeld.

Aufteilen: Wenn die große Familie zusammenkommt, hängt die Vorbereitung oft an einer Person. Dabei könnte jedes Familienmitglied für einen anderen Bereich des Festes die Planung und Vorbereitung übernehmen.

Entlasten: Das gemeinsame Essen ist meist ein zentraler Punkt der Feiertage. Entlasten Sie sich und gehen Sie stillvoll in ein Restaurant. Mit guter Planung geht das auch in großen Gruppen.

Bewegung & Entspannung

Auch, wenn es gerade in der nass-kalten Jahreszeit schwerfällt, Bewegung baut Stress weit wirksamer ab, als das Auf-dem-Sofa-Liegen. Es muss ja nicht immer gleich das Fitnessstudio sein. Und nach der Bewegung kann man die Entspannung doppelt genießen.

Achtsamkeit: Gehen Sie spazieren. Genießen Sie ganz bewusst die Wintersonne, lauschen Sie ihren Schritten auf dem gefrorenen Boden und lassen Sie Schneeflocken auf Ihrer Handfläche schmelzen.

Zelebrieren: Nehmen Sie z.B. an einer Tee-Zeremonie teil, schlendern mit der Familie über den Weihnachtsmarkt oder gönnen Sie sich eine Massage.


 

Soforthilfe bei Stress - 3 schnelle Übungen für Körper und Geist

"Schüttel alles ab" – Stress loslassen 

Diese 1-Minuten-Übung löst Spannungen, hilft bei der Stressreduktion und gibt dir einen Energieschub.

So geht’s: 

  • Stehen Sie bequem und schütteln Sie nacheinander Arme, Beine und den Oberkörper locker aus.
  • Beginnen Sie bei den Händen und arbeiten Sie sich bis zu den Füßen vor.
  • Zum Abschluss schütteln Sie den ganzen Körper für 10 Sekunden locker durch.

Der Atemanker: 1-Minuten-Achtsamkeitspause

Diese Übung beruhigt den Geist, reduziert Stress und hilft, den Moment bewusst wahrzunehmen.

  • Setzen Sie sich bequem hin, schließen Sie die Augen oder senken Sie den Blick.
  • Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf Ihren Atem. Spüren Sie, wie die Luft durch die Nase einströmt und wieder ausströmt.
  • Zählen Sie beim Einatmen leise „eins“ und beim Ausatmen „zwei“. Wiederholen Sie dies für eine Minute.
  • Lassen Sie auftauchende Gedanken vorbeiziehen und kehren Sie zum Atem zurück.

Gedanken-Detox: Freiraum schaffen 

Mit dieser Übung "leeren" Sie Ihren Kopf. Das verschafft Ihnen gedankliche Klarheit und erleichtert es Ihnen, sich auf die nächste Aufgabe zu fokussieren.

  • Nehmen Sie ein Blatt Papier oder öffnen Sie eine Notiz-App.
  • Schreiben Sie für 2 Minuten alles auf, was ihnen gerade durch den Kopf geht – ganz ohne Struktur oder Bewertung.
  • Lesen Sie das Geschriebene nicht sofort durch, sondern legen Sie das Notizblatt beiseite oder löschen Sie es (wenn gewünscht).

Die pme Akademie wünscht Ihnen eine entspannte Vorweihnachtszeit und eine schöne Feiertage.

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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