Podcast-Grafik mit den Fotos von Psychotherapeutin Stefanie Stahl und Podcast Host Olli Schmidt
Psyche

Folge 45: Emotionen verstehen und regulieren lernen

Warum reagieren wir manchmal „über“, obwohl die Situation es objektiv gar nicht rechtfertigt? Warum unterdrücken manche Menschen ihre Gefühle? In dieser Folge von „Heiter bis stürmisch“ spricht Olli mit Deutschlands bekanntester Psychotherapeutin Stefanie Stahl über Emotionsregulation.

Wie können wir lernen, unsere Emotionen besser zu steuern? Wie kann ein Blick in die Vergangenheit und auf unser „inneres Kind“ uns dabei helfen, unsere Gefühle zu verstehen?

Darum geht es in dieser Folge:

  • Warum wir unseren Emotionen nicht hilflos ausgeliefert sind
  • Warum wir in manchen Situationen überreagieren
  • Wie alte Kindheitsprägungen unsere Emotionen steuern
  • Was passiert, wenn wir Gefühle unterdrücken
  • Praktischen Soforthilfe-Tipps in akuten Situationen

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Auszug aus dem Podcast-Interview mit Stefanie Stahl:

Frau Stahl, sind wir unseren Emotionen ausgeliefert?

Stefanie Stahl: Es gibt verschiedene Herangehensweisen. Eine ist Prävention: Ich bereite mich innerlich auf Situationen vor, von denen ich weiß, dass sie mich triggern. Zum Beispiel ein Familienfest. Eine andere ist, alte Triggerpunkte zu reflektieren, die mit der eigenen Vergangenheit zu tun haben – ich nenne das das Schattenkind. Und die dritte Möglichkeit ist, wenn die Emotion schon da ist, zu schauen: Wie komme ich wieder raus?

Woran merke ich, dass ich Probleme habe meine Emotionen zu regulieren? 

Wenn ich immer wieder emotional überreagiere – in Wut, Kränkbarkeit, Eifersucht. Oft merkt man das erst im Nachhinein. Oder wenn man zu wenig fühlt. Es gibt Menschen, die funktionieren sehr stark, aber haben wenig Zugang zu ihren Gefühlen. Beide Richtungen können problematisch sein: zu starke Gefühle oder zu wenig Gefühl.

In ihrem Buch sprechen Sie vom "inneren Kind". Was meinen Sie damit?

Ich mache es ganz konkret an einem Beispiel, das auch in meinem Buch „Das Kind in dir muss Heimat finden“ ein Leitbeispiel ist: Michael, der mit drei Geschwistern aufgewachsen ist. Die Eltern waren selbstständig und hatten eine Bäckerei und waren wirklich sehr überfordert, all ihren Kindern Aufmerksamkeit zu schenken. Deswegen fühlt sich der kleine Michael oft übersehen. Kleine Kinder fühlen und denken dann nicht, Mama und Papa sind total überfordert. Sie fühlen und denken: Ich bin der Fehler. Ich falle zur Last. Ich bin nicht wichtig. 

Und so kommen innere Glaubenssysteme zustande. Als Erwachsener wird Michael zum Beispiel getriggert, wenn er in Situationen kommt, wo er sich übersehen und nicht richtig wahrgenommen fühlt – zum Beispiel, wenn seine Freundin paar Minuten zu spät zur Verabredung kommt. Dann fühlt er sich wieder nicht gesehen, wird wütend und es kommt zum Streit. Diese alten Prägungen laufen automatisch ab, ohne Entscheidungsfreiheit.

Das heißt, die Wut überdeckt die eigentliche Kränkung?

Wenn Michael seine Prägung kennt, kann er sich ertappen, auf sein erwachsenes Ich umschalten und sich selbst beruhigen. Denn es geht nicht um das, was passiert, sondern wie ich es interpretiere.

Wo kann ich anfangen, etwas zu verändern?

Der wichtigste Schritt ist der Blick in die Vergangenheit: Wie wurde in meinem Elternhaus mit Gefühlen umgegangen? Welche Glaubenssätze habe ich entwickelt? Zum Beispiel: Ich genüge nicht, meine Bedürfnisse zählen nicht. Diese Prägungen bestimmen, wie wir uns und die Welt wahrnehmen. Die gute Nachricht ist: Man kann sie verändern.

Viele haben dabei Schuldgefühle gegenüber den Eltern.

Ja, das hängt mit kindlicher Loyalität zusammen. Aber diese Prägungen sagen nichts über den eigenen Wert aus, sondern über die Überforderung der Eltern. Eine gesunde Ablösung ist wichtig, um den eigenen Weg zu gehen.

Heiter bis stürmisch – der Alltags-Podcast mit Olli Schmidt 

Willkommen bei "Heiter bis stürmisch" – dem Alltags-Podcast. Himmelhoch jauchzend oder zu Tode betrübt: Das Leben hat Höhen und Tiefen. Genau darum geht es bei uns: um die alltäglichen Krisen wie Streit mit dem Partner oder der Partnerin, Erziehungsfragen, Überlastung im Job, Unsicherheiten und Angst. Wir sprechen mit Expert:innen und geben Ihnen praktische Tipps an die Hand, damit Sie besser mit Krisen und Herausforderungen umgehen können. 

Unseren Podcast gibt es auf allen bekannten Podcast-Plattformen zu hören (Spotify, Apple Music, Audible etc.)! Fragen, Anregungen, Kritik, Wünsche? Schreiben Sie uns gerne an: podcast@familienservice.de 
 

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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