Ein Sparschwein umhängt mit einer bunten Lichterkette
Finanzen & Recht

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!

Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
 

Zusammengefasst: Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.

Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?

Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).

Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten

Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen

Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.

Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.

Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:

Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.

Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.

„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.

Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:

Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes

Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?

Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.

Tipps für Betroffene – schnell handeln!

Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Hilfe und Ansprechpartner:in

Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim

Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)

Quellen:

Verbraucherzentrale

null Das war der Kindertagespflegekongress 2023

Zwei lachende Frauen
News

„Mit Herz und Verstand“: Kindertagespflegekongress 2023

Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Seit vielen Jahren fördern wir die Qualität dieser Betreuungsform, unter anderem mit dem jährlichen Kindertagespflegekongress „Mit Herz und Verstand“.

2023 feierten wir das 15. Jubiläum unseres Kindertagespflegekongresses „Mit Herz und Verstand“ in Münster. Mit diesem exzellenten Bildungsformat für Tageseltern engagiert sich pme für die Qualifizierung im Bereich Kindertagespflege, der eine wichtige Säule in der deutschlandweiten Betreuungslandschaft und eine feste Größe für unser Vermittlungsgeschäft ist. Dank gut qualifizierter Betreuungspersonen bieten wir unseren Kund:innen Kinderbetreuung auf hohem Niveau. 

Wir haben bereits früh erkannt, wie wichtig es ist, in die (Weiter-)Qualifizierung unserer Betreuungspersonen zu investieren. Deshalb bieten wir für Betreuungspersonen, die bei pme registriert sind, jedes Jahr kostenlose Fortbildungsformate an. Die Teilnahme am Kindertagespflegekongress „Mit Herz und Verstand“ ist auch für Tagespflegeeltern möglich, die nicht bei uns registriert sind. So leisten wir seit 15 Jahren einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. 


 

Business Development in Münster – Vernetzung und New Work

Der 15. Kindertagespflegekongress „Mit Herz und Verstand“ widmete sich dem Thema „Business-Modell Kindertagespflege“. Einstimmende Grußworte von Alexa Ahmad, CEO von pme, und Bettina Konrath, Vorsitzende des Landesverbands NRW e.V., machten deutlich, wie wichtig Vernetzung und Austausch für die Kindertagespflege sind und wie New Work auch hier eine wichtige Rolle spielt. Mit einer anregenden Keynote zum Thema Business Development gab Annette Lang, Geschäftsführerin von „Vernetzt geht’s weiter“, den Tagespflegepersonen Impulse zur Weiterentwicklung und Stärkung ihres Unternehmens Kindertagespflege. 

Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin sowie Gründerin und Geschäftsführerin der Artgerecht GmbH, setzte mit ihrem Vortrag Impulse zur artgerechten Pädagogik und sagt über den Kindertagespflegekongress 2023: „Es war ein sehr schöner Kongress. Obwohl ich ‚nur‘ online dabei war, fühlte man sich ‚mittendrin‘! Danke für die tolle Organisation und das wundervolle Feedback!“ 


 

Inge Losch-Engler, Pädagogin und Bundesvorsitzende des Bundesverbands für Kindertagespflege e.V., bedankte sich herzlich für die Einladung zum Kongress: 

„Ich freue mich immer wieder, mit den Kindertagespflegepersonen aus den unterschiedlichen Bundesländern ins Gespräch zu kommen. Die Kindertagespflegepersonen leisten eine wunderbare Arbeit, dafür danke ich ihnen.“

Wir sagen DANKE und blicken in die Zukunft

Nach 15 erfolgreichen Kongressjahren bedanken auch wir uns herzlich bei unserem pme-Kongressteam und sind gespannt, wie sich das Format der Zeit anpassen wird. Sicher ist, dass wir weiterhin auf Qualifizierung setzen und den Austausch unter den Betreuungspersonen fördern.

Und auch wir wollen uns weiterentwickeln. Deshalb haben wir entschieden, 2024 keinen Live-Kongress auf bundesweiter Ebene durchzuführen, sondern das Miteinander in den Regionen zu stärken. Deshalb werden wir in den Regionen Netzwerkveranstaltungen anbieten, zum Austausch, zum Weiterbilden, zum Vernetzen.

Ein Online-Angebot auf Bundesebene wird es aber weiterhin in Form unserer Online-Fortbildungen (ehemals Teleakademien) geben. Konkrete Informationen, wie es rund um die Qualifizierung von Betreuungspersonen bei pme weitergeht, erfahren Sie in Kürze.


 

Bester Service für Betreuungspersonen

Wir bieten allen Kindertagespflegepersonen und anderen Betreuungspersonen das ganze Jahr über Fortbildungen zu allen wichtigen Themen und unterstützen sie mit vielfältigen Informationen und persönlicher Beratung. möchten in unseren Vermittlungspool aufgenommen werden?

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Unser Service für die öffentliche Hand

Wir bieten umfangreiche Serviceleistungen für Ministerien, Kommunen und Behörden: Beratung, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Strategieentwicklung, Projektsteuerung, Kommunikation & Vernetzung.

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