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Eltern & Kind

Reform Elterngeld und Elternzeit: Was ist neu seit dem 01.09.2021?

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Die neuen Regelungen gelten für Eltern, deren Kinder ab 01. September 2021 geboren werden.

Höchstarbeitszeit während Elterngeldbezug

Zulässige Arbeitszeit wird von bislang 30 auf 32 Wochenstunden erhöht.

Eltern von Frühchen werden bessergestellt

Bei einer Frühgeburt von mindestens 6 Wochen vor errechnetem Termin erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, einen sogenannten Frühchenmonat.

  • 2 Elterngeld-Monate, wenn das Kind 8 Wochen zu früh auf die Welt kommt,
  • 3 Elterngeld-Monate bei einer Frühgeburt von 12 Wochen und
  • 4 zusätzliche Elterngeld-Monate 16 Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin

Mehr Teilzeitmöglichkeiten – Partnerschaftsbonusmonate werden attraktiver

Der Partnerschaftsbonus wird auf 24-32 Wochenstunden (anstelle von 25-30) ausgedehnt.

  • Ein Partnerschaftsmonat entspricht einem Elterngeld-Plus Monat min. 150 € und max. 900 €
  • Paralleler Elterngeld-Bezug beider Elternteile in 2 bis 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonate

Einkommensersatzleistungen

Einkommensersatzleistungen (Kurzarbeitergeld/Krankengeld) werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Somit reduziert sich die Höhe des Elterngeldes nicht.

Einkommensgrenze bei Paaren sinkt

Bisher liegt die Einkommensgrenze für einen Anspruch auf Elterngeld bei gemeinsam veranlagten Elternteilen bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Künftig haben bereits Paare mit einem Spitzenverdienst von mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

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