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Pflegereform 2022 – was ändert sich ab dem 01.01.2022?
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Zum 01.01.2022 wurden einzelne Leistungen der Pflegeversicherung angepasst. Hierunter fallen z.B.
- die Erhöhung der Pflegesachleistungen sowie des Betrages zur Kurzzeitpflege
- eine vereinfachte Umwandlung bis zu 40 % der Pflegesachleistung für hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuung
- eine unkompliziertere Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- Kostenerstattung für die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen
- Entlastung bei den Pflegeheimkosten
Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangspflege im Krankenhaus für Hilfs- und Pflegebedürftige ermöglicht. Zudem können nun einige Kostenerstattungsansprüche der Pflegeversicherung über den Tod des Pflegebedürftigen hinaus von den Angehörigen bzw. Erben geltend gemacht werden.
Ergänzend finden Sie hierzu noch einen lesenswerten Beitrag mit weiteren Details und Angaben zu den verlängerten Sonderregelungen aufgrund der COVID 19 Pandemie auf unserer Homepage:
https://www.familienservice.de/-/pflege-mehr-geld-im-neuen-jahr
Wenn Sie Fragen oder weitere Auskünfte zu diesen Änderungen haben, kommen Sie gerne telefonisch unter 0511 – 7002000 auf uns zu!