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Mutter und Tochter im Schwimmbad bei der Mutter-Kind-Kur
Eltern & Kind

Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur beantragen: So gehts!

Die familiären oder beruflichen Herausforderungen wachsen Ihnen über den Kopf, Sie sind gestresst und möchten eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur beantragen? Wir zeigen Ihnen, wie es geht, worauf Sie beim Antrag und der Kurklinik achten sollten und was sie bei einer Eltern-Kind-Kur erwartet.

 

Was ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Eine Mutter-Vater-Kind-Kur ist eine medizinisch verordnete Auszeit für Mütter oder Väter mit ihren Kindern. Ziel ist es, die Gesundheit zu stärken, Erkrankungen vorzubeugen oder bestehende Beschwerden zu behandeln.

In einer solchen Kur können sich Eltern von der täglichen Routine erholen, während gleichzeitig spezielle Therapien und Schulungen angeboten werden. Diese Kuren sind besonders hilfreich, wenn Sie durch die Doppelbelastung von Beruf und Familie erschöpft sind oder Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat.

Eltern-Kind-Kur beantragen: Schritte im Überblick

1. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, denn Sie brauchen eine medizinische Begründung/ärztlichen Attest für die Kur. Sobald Sie diese haben, wählen Sie eine passende Klinik aus. Achten Sie darauf, dass die Klinik auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

2. Anschließend füllen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse aus. Hier ist es wichtig, alle Unterlagen sorgfältig beizulegen. Oft ist auch ein persönliches Anschreiben hilfreich, in dem Sie Ihre Situation und die Notwendigkeit der Kur erläutern.

Achtung: Viele Einrichtungen wollen bereits vor der Reservierung oder Buchung, dass eine Genehmingung der Krankenkasse vorliegt.

3. Stellen Sie sich darauf ein, dass es einen Widerspruch geben kann. Bleiben Sie hartnäckig! Ein Widerspruch ist kein Weltuntergang und kann mit zusätzlichen Informationen oft geklärt werden.

4. Vergessen Sie abschließend nicht, sich um die Organisation der Reise und der Unterbringung zu kümmern. Sobald alles genehmigt ist, steht Ihrer Erholungszeit nichts mehr im Weg!

Voraussetzungen für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur: Häufige Fragen

Wann ist eine Eltern-Kind-Kur sinnvoll?

Eine Eltern-Kind-Kur kann in vielen Lebenslagen sinnvoll sein, vor allem wenn Sie als Mutter oder Vater erschöpft sind oder unter gesundheitlichen Problemen leiden, die auch Ihr Kind betreffen.

Typische Gründe für eine Kur sind:

  • Chronische Erkrankungen
  • Psychische Belastungen wie Depressionen oder Burnout
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Trennung vom Partner:in

Auch Alleinerziehenden kann eine Eltern-Kind-Kur helfen, neue Kraft zu schöpfen und die Bindung zum Kind zu stärken.

Wenn Sie merken, dass der Alltag zur Zerreißprobe wird und Ihre Gesundheit leidet, könnte eine Kur genau das Richtige sein, damit Sie wieder ins Gleichgewicht zu kommen.
 

Test: Ist eine Eltern-Kind-Kur sinnvoll für mich?

Auf der Website des Müttergenesungswerks können Sie einen Kur-Test machen. So finden Sie heraus, ob eine Kur für Sie sinnvoll wäre.

Zum Kur-Test

​​​​​​​Können beide Elternteile mit zur Kur?

Ja, es ist möglich, dass beide Elternteile an der Eltern-Kind-Kur teilnehmen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Kur für alle Beteiligten medizinisch notwendig sein muss. Sie sollten dies vorher mit Ihrem Arzt besprechen und die Notwendigkeit in den Antragsunterlagen deutlich machen.

In der Regel wird die Kur für ein Elternteil und das Kind bewilligt, aber mit entsprechender Begründung kann auch der andere Elternteil teilnehmen. Bei der Beantragung sollten Sie alle erforderlichen Nachweise beifügen, um die Chancen auf eine gemeinsame Kur zu erhöhen.

Dürfen Kinder mitkommen zur Kur?

Sie können ihre Kinder mitnehmen. Allerdings kann es für Ihre Erholung und Gesundheit besser sein, wenn Sie ohne Kinder zur Kur fahren. Anders als bei der Kinder-Reha steht bei der Eltern-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt.

Wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, darf Ihr Kind mit zur Kur:

  • Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
  • Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
  • Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
  • Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.

Eltern müssen sich auf alle Fälle vorab entscheiden, ob sie ihr Kind mit zur Kur nehmen möchten oder nicht.

Wie alt dürfen die Kinder sein bei einer Eltern-Kind-Kur?

Bei einer Eltern-Kind-Kur können normalerweise Kinder bis zu 12 Jahren teilnehmen. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze. In Ausnahmefällen dürfen Kinder bis 14 Jahre mit zur Kur fahren.
 

Test: Was ist deine Mental-Load-Dimension?

Kinder, Job, Pflege der Großeltern und die vielen kleinen Verpflichtungen des Alltags, wie Wäsche waschen, den Kuchen backen für den Elternabend: Wer an alles denkt und das meiste auch umsetzt, gerät schnell in die Mental Load-Falle. Wie steht es um Ihren aktuellen Mental Load?

Zum Mental Load-Test

Wie oft steht Eltern eine Eltern-Kind-Kur zu?

Sie haben alle vier Jahre das Recht auf eine Eltern-Kind-Kur. In besonderen Fällen kann dieser Anspruch auch früher geltend gemacht werden, wenn Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes dies erfordert. Wichtig ist, dass der Bedarf medizinisch begründet ist.

Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um zu klären, ob eine Kur notwendig ist und wie Sie diese am besten beantragen. Die Bewilligung hängt von der individuellen Situation ab und wird von Ihrer Krankenkasse geprüft.
 

Gut zu wissen!

Wenn Sie einen Kurplatz reservieren oder fest buchen möchten, wollen die meisten Einrichtungen, dass bereits eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.

Was kostet eine Eltern-Kind-Kur?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur in voller Höhe. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt allerdings in der Regel 10,00 Euro je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei.

Um die Kostenübernahme zu erhalten, ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach einer Prüfung entscheidet die Krankenkasse über die Bewilligung. Bei einer Zusage werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die therapeutischen Anwendungen übernommen. Private Krankenversicherungen haben eigene Regelungen, daher sollten Sie dort direkt nachfragen. In manchen Fällen kann auch eine Zuzahlung erforderlich sein, die jedoch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt.

Wie lange dauert eine Eltern-Kind-Kur?

Eine Eltern-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen. In manchen Fällen kann sie auf Antrag verlängert werden, wenn medizinische Gründe es erfordern. Wichtig ist, dass Sie sich während dieser Zeit auf die Erholung und die Gesundheitsförderung von Ihnen und Ihrem Kind konzentrieren können.

Die Dauer ist so festgelegt, dass Sie die Möglichkeit haben, nachhaltig Kraft zu tanken und gemeinsam mit Ihrem Kind an Ihrer Gesundheit zu arbeiten. Nach der Kur sollten Sie mit neuen Strategien und einem gestärkten Wohlbefinden in den Alltag zurückkehren können.

Wie finde ich eine passende Eltern-Kind-Kur?

Eine passende Eltern-Kind-Kur zu finden, ist nicht schwer, wenn Sie einige Tipps beachten. Zuerst sollten Sie überlegen, wo bei Ihnen gesundheitlich der Schuh drückt.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über zugelassene Kurkliniken. Holen Sie dann Empfehlungen von Ihrem Arzt oder anderen Betroffenen ein. Achten Sie auf spezialisierte Einrichtungen, die auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Denken Sie auch an die Lage der Klinik, damit Sie in einer Umgebung sind, die zur Erholung beiträgt. Auch die Bewertungen anderer Kurteilnehmer:innen kann dabei helfen, einen Eindruck von der Qualität und dem Angebot der Einrichtungen zu bekommen.

Wie beantrage ich eine Eltern-Kind-Kur: Häufige Fragen

Eine Eltern-Kind-Kur zu beantragen ist einfach. Lesen Sie im folgenden Abschnitt, wie Ihr Antrag bei der Krankenkasse erfolgreich bewilligt wird.

1. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen, um die Notwendigkeit einer Kur zu besprechen. Dieser kann Ihnen dann ein Attest ausstellen, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

2. Mit diesem Attest gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und reichen dort den Antrag auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ein. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wichtig ist, dass Sie sich nicht entmutigen lassen und alle notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen. Je besser Sie Ihre Unterlagen vorbereiten und begründen, warum die Kur dringend notwendig ist, umso eher wird sie genehmigt.

Wie lange dauert es, bis eine Mutter-Vater-Kind-Kur beantragt wird?

Die Dauer kann variieren. Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, haben diese in der Regel etwa drei bis fünf Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. Es ist wichtig, dass Ihr Antrag alle nötigen Unterlagen enthält, damit es keine Verzögerungen gibt. Manchmal kann es schneller gehen, wenn alle Voraussetzungen klar sind und keine Rückfragen notwendig sind.
 

Gut zu wisssen!

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Planen Sie also etwas Zeit für den gesamten Prozess ein.

Wer verschreibt eine Eltern-Kind-Kur?

Eine Eltern-Kind-Kur wird in der Regel durch den oder die Hausärztin, Kinderärztin oder eine/n andere/n Fachärztin verschrieben. Wenn Sie merken, dass der Alltag sie überwältig und sie aus dem Stress nicht mehr rauskommen oder durch eine Krankheit belastet sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin darüber. Der oder Ärztin wird Ihre Situation beurteilen und kann bei entsprechender Indikation eine Kur empfehlen. Diese wird dann auf einem speziellen Antragsformular vermerkt, das für die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse notwendig ist.
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Gut zu wissen!

Es ist wichtig, dass Sie im Gespräch mit dem Arzt/ der Ärztin alle relevanten Beschwerden und Belastungen ansprechen, damit die Notwendigkeit der Kur klar dargestellt werden kann.

Kann ich mir den Ort für die Eltern-Kind-Kur aussuchen?

Ja, Sie haben das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das ist rechtlich gemäß §8 SGB IX geregelt.

Darf ein Hund mit zur Eltern-Kind-Kur?

Klar, bei einer Eltern-Kind-Kur ist es oft möglich, den Hund mitzunehmen. Das kommt allerdings auf die Klinik an, denn nicht alle Einrichtungen sind auf tierische Begleiter eingestellt. Am besten ist es, wenn Sie sich vor der Beantragung direkt bei der Klinik informieren, ob Hunde erlaubt sind und welche Bedingungen dafür gelten. Manche Orte bieten sogar spezielle Services für die Vierbeiner an.

Denken Sie daran, dass Ihr Hund geimpft und haftpflichtversichert sein sollte, damit alle auf der sicheren Seite sind. Es ist auch ratsam, sich über die nähere Umgebung der Klinik zu informieren, ob es dort genügend Auslaufmöglichkeiten gibt. So können Sie entspannt in die Kur starten und wissen Ihren treuen Gefährten gut untergebracht.

Was passiert nach dem Antrag?

Nachdem Sie den Antrag für eine Eltern-Kind-Kur gestellt haben, prüft die Krankenkasse Ihre Unterlagen. Das kann ein paar Wochen dauern. In der Regel bekommen Sie dann eine schriftliche Rückmeldung. Bei einer Zusage können Sie mit der Kurklinik einen Termin abstimmen. Falls der Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ihre Krankenkasse informiert Sie über das weitere Vorgehen und welche Unterlagen eventuell noch benötigt werden. Es ist wichtig, dass Sie während des gesamten Prozesses mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt bleiben, um alle erforderlichen Schritte zu klären.

Bin ich während der Kur krankgeschrieben?

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Kur verschreibt, muss Ihr Arbeitgeber Sie dafür freistellen. Das heißt: Sie müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Sie gelten während der Kurmaßnahme als krankgeschrieben und erhalten die für Sie geltende Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.

Fährt Ihr Kind mit, wird es für die Dauer der Kur von der Schule befreit. In den meisten Einrichtungen wird ein schulbegleitender Unterricht angeboten.

Tipps für einen erfolgreichen Antragsprozess

Eine Eltern-Kind-Kur kann helfen, wenn Sie und Ihr Nachwuchs eine Auszeit vom Alltag brauchen. Damit der Antrag reibungslos über die Bühne geht, hier ein paar Tipps:

1. Ärztliches Attest: Holen Sie sich ein aussagekräftiges Attest von Ihrem Arzt, welches die Notwendigkeit der Kur belegt.

2. Genauen Kurerfolg definieren: Seien Sie klar darüber, was Sie erreichen wollen – ob es um Erholung, Behandlung oder Prävention geht.

3. Krankenkasse informieren: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen benötigt werden.

4. Vollständigkeit der Unterlagen: Achten Sie darauf, alle Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

5. Persönliche Situation schildern: Ihre individuelle Situation sollte im Antrag gut erkennbar sein, um die Dringlichkeit zu unterstreichen.

Mit diesen Tipps steht Ihrer Erholung nichts mehr im Weg!

Widerspruch einlegen: Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls Ihr Antrag auf eine Eltern-Kind-Kur abgelehnt wurde, lassen Sie sich nicht entmutigen. Ein Widerspruch ist oft erfolgreich. Hier einige Tipps, wie Sie vorgehen können:

1. Fristen beachten: Sie haben in der Regel vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Der Zeitraum beginnt mit dem Erhalt des Ablehnungsbescheids.

2. Begründung lesen: Schauen Sie genau, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Häufig sind es fehlende Unterlagen oder unzureichende Begründungen.

3. Ärztliche Unterstützung: Holen Sie ein detailliertes ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Kur untermauert.

4. Präzise formulieren: Verfassen Sie einen klaren und präzisen Widerspruch. Erklären Sie, warum die Kur für Sie und Ihr Kind wichtig ist.

5. Belege einreichen: Fügen Sie Ihrem Widerspruch alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.

6. Beratungsstellen nutzen: Bei Unsicherheiten unterstützen Sozialverbände oder Beratungsstellen.

 


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Wie finde ich die richtige Klinik für meine Eltern-Kind-Kur?

Die Auswahl der richtigen Klinik ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Eltern-Kind-Kur. Schreiben Sie auf, was Ihnen wichtig ist und welche Bedürfnisse Sie und Ihr Kind haben. Berücksichtigen Sie gesundheitliche Anforderungen, die Lage und die Ausstattung der Klinik. Informieren Sie sich über spezialisierte Eltern-Kind-Kliniken, die auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Die Eltern-Kind-Kur Kliniken bieten oft Programme an, die auf spezifische Probleme wie Erschöpfung oder Stressbewältigung zugeschnitten sind.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Kurklinik in ihrem Netzwerk ist. Oft haben diese Kliniken bereits gute Bewertungen von anderen Eltern erhalten. Nutzen Sie auch Erfahrungsberichte im Internet, um einen Eindruck von der Atmosphäre und den Angeboten der Kurklinik zu gewinnen. Zögern Sie nicht, die Kliniken direkt zu kontaktieren und Fragen zu stellen.

Was erwartet mich während der Kur?

Sie fragen sich, was Sie während einer Eltern-Kind-Kur erwartet? Stellen Sie sich auf eine Zeit ein, in der Ihre Gesundheit an erster Stelle steht. Sie werden professionell betreut und können an Therapien teilnehmen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Für Ihre Kinder gibt es ein buntes Betreuungsprogramm, damit auch sie sich erholen und Spaß haben können. Gemeinsame Aktivitäten stärken Ihr Familienband, während Sie auch Zeit für sich finden. Ernährungsberatung, Stressbewältigungskurse und Entspannungsübungen sind nur einige Beispiele für das umfangreiche Angebot, das Sie nutzen können.

Nachsorge und Nachbereitung

Zuhause angekommen, ist es wichtig, die neuen Routinen beizubehalten und sich weiterhin Zeit für die eigene Gesundheit und die der Kinder zu nehmen. Es ist ratsam, schon während der Kur gemeinsam mit den Therapeuten einen Nachsorgeplan zu entwickeln. Dieser Plan kann beispielsweise regelmäßige Bewegungsübungen, Ernährungstipps oder Entspannungstechniken beinhalten, die Sie in den Alltag integrieren können.

Manchmal bieten Kurkliniken auch Nachsorgetreffen an, bei denen Sie sich mit anderen Kurteilnehmenden austauschen können. Denken Sie daran, dass die Umsetzung des Gelernten in den Alltag entscheidend für eine langfristige Wirkung der Kur ist.

Schon gewusst: Mütter- oder Vaterkuren ohne Kinder

Was viele Eltern nicht wissen: Neben der bekannten Mutter Kind Kur bzw. Vater Kind Kur gibt es auch eine reine Mütterkur bzw. Väterkur.

Mütterkuren/Vaterkuren sind ein spezielles Angebot für Eltern, die ohne Kinder an einer stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen möchten.

Eine Mutter/Vater-Kur kann beantragt werden, wenn Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt.

Außerdem ist Voraussetzung, dass die Kinder im Haushalt leben und nicht älter als 17 Jahre sind.
Eine Mütter-Kur ist dann eine sinnvolle Alternative zur Eltern-Kind-Kur, wenn:

  • Die Betreuung der Kinder zuhause geregelt ist.
  • Sie eine Auszeit alleine brauchen, um wieder gesund zu werden.
  • Die Kinder gesund sind.

Keine Kinder bedeuten auch keine Ablenkung. So liegt der Fokus ganz auf einem selbst, was vor allem bei bestimmten Schwerpunktkuren enorm wichtig sein kann (z.B.  bei Trauer, bei pflegebedürftigen Angehörigen oder nach der Chemotherapie)!
 

Gut zu wissen!

Eine Mütterkur/ Väterkur ist KEINE Rehamaßnahme und wird auch NICHT beim Rentenversicherungsträger beantragt oder von diesem übernommen.

Kostenfreie Beratungsstellen

Unter folgendem Link finden Sie Beratungsstellen übersichtlich nach Postleizzahlen-Gebieten geordnet. Die Berater:innen stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite und finden für Sie und Ihre Familie die passende Kurklinik mit dem besten Kurprogramm. Kostenfrei!

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