Neues für werdende Eltern

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Neues für werdende Eltern - Gesetzesänderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

 

 

Übersicht zu den gesetzlichen Anpassungen vom 29.01.

Gültig für Geburten ab dem 01.09.2021!

 

  • Zulässige Arbeitszeit in Elternzeit und während des Elterngeldbezuges wird auf 32 Wochenstunden erhöht 
  • Partnerschaftsbonus wird auf 24-32 Wochenstunden (anstelle von 25-30) ausgedehnt (nachträgliche Nachweise der Arbeitszeit entfallen bzw. nur in Ausnahmefällen). 
  • Einkommensersatzleistungen (Kurzarbeitergeld/Krankengeld) werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Somit reduziert sich die Höhe des Elterngeldes nicht. 
  • Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus werden bis 31.12.2021 verlängert 
  • Zusätzlicher Elterngeld-Monat bei Frühgeburt von mind. 6 Wochen vor errechnetem Termin. 2 Monate wenn Kind 8 Wochen zu früh auf die Welt kommt, 3 Monate bei 12 Wochen, 4 zusätzliche Monate bei 16 Wochen. 
  • Bessere Berücksichtigung und vereinfachtes Verfahren bei selbstständigen Personen mit geringen Nebeneinkommen 
  • Einkommensgrenze bei Paaren sinkt auf 300.000,- Euro/Jahr (Alleinerziehende ist gleich geblieben, 250.000,- Euro)

Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir schauen dann, wie wir Sie im Rahmen unserer Elternberatung für Mitarbeiter*innen unserer Kooperationsfirmen unterstützen können.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr pme Familienservice Team

hannover@familienservice.de