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Neu in Bayern: Das Krippengeld
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Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder (ab Vollendung des 1. Lebensjahres), die eine BayKiBiG geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.
Seit dem 1. Januar 2020 profitieren Familien von dieser finanziellen Entlastung, deren gemeinsames Jahreseinkommen 60.000 Euro nicht überschreitet. Mit dem zweiten und jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro.
Eltern erhalten einen finanziellen Zuschuss von max. 100 Euro im Kalendermonat pro Kind. Fällt der Elternbeitrag in der Kinderbetreuung geringer als 100 Euro/ Monat aus, wird das Krippengeld maximal in der Höhe der aktuellen Gebühr ausbezahlt.
Das Krippengeld wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZFBS) beantragt. Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen.