
- Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Leistung bis zur Volljährigkeit des Kindes
- Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt
Am 16. November 2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Zum 01. Januar 2017 soll das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses in Kraft treten.
In der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.
Kommunen wollen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verschieben
Allerdings stehen die Kommunen der Reform skeptisch gegenüber und haben die Bundesregierung aufgefordert, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses um ein halbes Jahr zu verschieben. Weder personell noch organisatorisch seien die Änderungen so kurzfristig umsetzbar, sagt der der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Passauer Neuen Presse.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.