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Eltern & Kind

Reform Elterngeld und Elternzeit: Was ist neu seit dem 01.09.2021?

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Die neuen Regelungen gelten für Eltern, deren Kinder ab 01. September 2021 geboren werden.

Dieser Artikel wurde am 04.04.2024 aktualisiert.

Höchstarbeitszeit während Elterngeldbezug

Zulässige Arbeitszeit wird von bislang 30 auf 32 Wochenstunden erhöht.

Eltern von Frühchen werden bessergestellt

Bei einer Frühgeburt von mindestens 6 Wochen vor errechnetem Termin erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, einen sogenannten Frühchenmonat.

  • 2 Elterngeld-Monate, wenn das Kind 8 Wochen zu früh auf die Welt kommt,
  • 3 Elterngeld-Monate bei einer Frühgeburt von 12 Wochen und
  • 4 zusätzliche Elterngeld-Monate 16 Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin

Mehr Teilzeitmöglichkeiten – Partnerschaftsbonusmonate werden attraktiver

Der Partnerschaftsbonus wird auf 24-32 Wochenstunden (anstelle von 25-30) ausgedehnt.

  • Ein Partnerschaftsmonat entspricht einem Elterngeld-Plus Monat min. 150 € und max. 900 €
  • Paralleler Elterngeld-Bezug beider Elternteile in 2 bis 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonate

Einkommensersatzleistungen

Einkommensersatzleistungen (Kurzarbeitergeld/Krankengeld) werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Somit reduziert sich die Höhe des Elterngeldes nicht.

Einkommensgrenze Elterngeld im Überblick

Für Geburten ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro Jahreseinkommen, für Alleinerziehende bei 250.000. Mit der Elterngeldreform 2024 ist die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld nochmals gesenkt worden.

Die neue Einkommensgrenze liegt für Paare sowie Alleinerziehende:

  • Für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Wird die Einkommensgrenze überschritten, haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

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