Neue Regelungen bei Elterngeld und Elternzeit

Neue Regelungen fŸr Eltern, deren Kinder ab 01. September 2021 geboren werden.

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen Familien gestŠrkt und dabei unterstŸtzt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Die neuen Regelungen gelten fŸr Eltern, deren Kinder ab 01. September 2021 geboren werden.

Hšchstarbeitszeit wŠhrend Elterngeldbezug

Die zulŠssige Arbeitszeit wird von bislang 30 auf 32 Wochenstunden erhšht.

Eltern von FrŸhchen werden bessergestellt

Bei einer FrŸhgeburt von mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern einen zusŠtzlichen Monat Elterngeld, einen sogenannten "FrŸhchenmonat".

Mehr Teilzeitmšglichkeiten РPartnerschaftsbonusmonate werden attraktiver

Der Partnerschaftsbonus wird auf 24 bis 32 Wochenstunden (anstelle von 25 bis 30) ausgedehnt.

Einkommensersatzleistungen

Einkommensersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Krankengeld) werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Somit reduziert sich die Hšhe des Elterngeldes nicht.

Einkommensgrenze bei Paaren sinkt

Bisher liegt die Einkommensgrenze fŸr einen Anspruch auf Elterngeld bei gemeinsam veranlagten Elternteilen bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. KŸnftig haben bereits Paare mit einem Spitzenverdienst von mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. FŸr Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.