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Kitas brauchen einheitliche Qualitätsstandards

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Asset-Herausgeber

28.03.2017
Gabriele Strasser
4752

pme Familienservice unterstützt Forderung von 27 Verbänden, Gewerkschaften und Kita-Trägern

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die pme Familienservice Gruppe als Träger von über 60 Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Deutschland unterstützt diese Initiative.

Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen. In einer gemeinsamen Erklärung der beteiligten Organisationen heißt es:

„Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben.“
 

Standards zu verschiedenen Qualitätsaspekten

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, fordern die beteiligten Organisationen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards zu folgenden Qualitätsaspekten:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße entsprechend der Bedürfnisse und dem Alter der Kinder
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte (z.B. Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung)
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes-bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

 

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