Zwei haltende Hände
Eltern & Kind

Mutterschutz bei Fehlgeburt: ein neuer Weg für betroffene Frauen

Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Gesetzesänderung in Kraft, die den Mutterschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt entscheidend verbessert.

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab Juni ebenfalls Anspruch auf Mutterschutz. Die neuen Regelungen bieten gestaffelte Schutzfristen und finanzielle Unterstützung, um betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur Erholung zu ermöglichen und das Bewusstsein für die emotionalen und physischen Belastungen von Fehlgeburten zu stärken.

Text: Laura Rohsius, Fachberaterin Eltern & Kind bei pme Familienservice.

Neue gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt

Bislang galt der Mutterschutz nur für Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche. Ab dem 1. Juni 2025 haben auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. 

Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach dem Schwangerschaftsverlauf bei Fehlgeburten und ist gestaffelt: 

  • ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz

Welche Bedeutung haben die neuen Regelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt?

Diese Neuregelungen zum Mutterschutz bei einer Fehlgeburt schließen eine bisherige Lücke im Mutterschutzgesetz und erkennen die körperlichen und psychischen Belastungen an, die mit einer Fehlgeburt einhergehen.  

Die Einführung gestaffelter Schutzfristen ist ein wichtiger Schritt, um betroffenen Frauen die notwendige Zeit zur Erholung zu geben. Während der Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, diese erklären sich ausdrücklich zur Arbeit bereit.  

Zudem haben die Frauen während dieser Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, was eine finanzielle Entlastung bietet.  

Diese Regelungen sollen dazu beitragen, auch in der Arbeitswelt das Bewusstsein für die emotionalen, physischen und psychischen Herausforderungen zu verstärken, die mit Fehlgeburten verbunden sind.  

Tipps für Arbeitgeber: sensibel im Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen

1. Respektieren Sie die Privatsphäre: Respektieren Sie die Grenzen der betroffenen Mitarbeiterin und geben Sie ihr die Kontrolle über das Gespräch. Überlegen Sie, welche Details wirklich Nachfrage bedürfen.

2. Sicherer Rahmen: Ermutigen Sie die Mitarbeiterin aber auch, ihre Situation zu teilen, ohne Druck auszuüben. Schaffen Sie eine sichere Atmosphäre, in der Emotionen in Ordnung sind und Sie Zeit für Erzählungen und Anteilnahme lassen.

3. Vermeiden Sie Floskeln: Sätze wie „Das wird schon wieder“ oder „Es hatte seine Gründe“ können verletzend wirken. Stattdessen können Sie einfach zuhören und Verständnis zeigen.

4. Informieren Sie über neue Regelungen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter:innen über die neuen Mutterschutzregelungen informiert sind, damit sie wissen, welche Rechte und Unterstützung ihnen zustehen.

5. Flexibilität anbieten: Besprechen Sie, je nach Arbeitsplatz, die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice, um den betroffenen Frauen die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

6. Ressourcen bereitstellen: Informieren Sie über Beratungsangebote (z.B. den pme Familienservice) und Selbsthilfegruppen, die Unterstützung bieten können. Dies zeigt, dass das Unternehmen sich um das Wohl seiner Mitarbeiterinnen kümmert.

Durch diese Maßnahmen können Personaler:innen dazu beitragen, dass betroffene Mitarbeiterinnen sich unterstützt und verstanden fühlen, das fördert nicht nur ihre Genesung, sondern verbessert auch das Betriebsklima.

Mutterschutz, Kindergeld & Co.: die pme-Elternberatung

Unsere Elternberater:innen begleiten Eltern in allen Fragen von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenwerden des Kindes.  

Persönlich und vertraulich: Wir sind online, telefonisch und vor Ort für Sie da. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der pme Elternberatung.   

 

Weiterführende Informationen:

 

null Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um den Haushalt einer Seniorin
Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen: „Vom Fleck weg“ unterstützt

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden immer gefragter. Unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ unterstützt bei jedem Bedarf und schafft sichere Arbeitsverhältnisse.

Ob Hilfe in Haus und Garten, Familienpflege oder Alltagsbetreuung für Senioren: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Trend.

Rund 10 Prozent der Privathaushalte beschäftigen bereits eine Haushaltshilfe und nutzen die gewonnene Zeit für berufliche Projekte, Betreuungs- und Sorgearbeit und zur Erholung. Die Zahl der interessierten Nutzer*innen wird bedingt durch den demografischen Wandel – Zunahme von Single-Haushalten und Alterung der Gesellschaft – noch steigen. 

Quelle: Prognos

Dienstleistungsagenturen bringen Vorteile für alle

Bisher wird ein Großteil der haushaltsnahen Dienstleistungen illegal erbracht. Oft erscheint das den Auftraggeber*innen günstiger. Viele scheuen den Aufwand, eine Haushaltshilfe anzumelden, vor allem wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen nur unregelmäßig und in geringem Umfang in Anspruch nehmen.

Eine Dienstleistungsagentur wie „Vom Fleck weg“ ist hier die ideale Lösung, denn sie übernimmt Tätigkeiten auch mit wenigen Stunden oder auf gelegentlicher Basis. Dabei führt sie verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und schafft faire Jobperspektiven. Nutzer*innen erhalten bei jedem Bedarf die passende Unterstützung und müssen sich nicht um Formalitäten kümmern. 

Sichere Festanstellung und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

Unsere Mitarbeiter*innen sind in Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung geschult, fest angestellt und werden zum Teil im Rahmen des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert. Für sie schaffen wir überwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Vertretungsregelungen sowie mit enger Begleitung und regelmäßiger Schulung.

Als Arbeitgeber führen wir verschiedene Einsätze zu einem Arbeitsverhältnis zusammen und helfen Menschen, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen. Durch Ihren Auftrag leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Fairness in diesem Arbeitsfeld. 

„Vom Fleck weg“: Hilfe im Haushalt und Alltagsbegleitung:

Die pme Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ ist offen für die verschiedensten Zielgruppen – ob Familien mit Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Singles.

Wir betreiben derzeit an mehreren Standorten „Vom Fleck weg“ und arbeiten mit großem Engagement daran, Ihnen diesen Service bald bundesweit anbieten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier:

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Was viele nicht wissen: Sie können Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Jährlich können Sie 20 Prozent der tatsächlichen Kosten bis maximal 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Unter dem Strich ist ein Abzug von bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich.

Die Voraussetzungen dafür: Es handelt sich um Dienstleistungen, die sonst Haushaltsmitglieder übernehmen würden, und sie müssen in der Wohnung beziehungsweise auf dem Grundstück erbracht werden. Dazu gehören die Grundreinigung der Wohnung, Fußwegereinigung und Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung zu Hause, Haustierversorgung, Betreuung eines pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen (auch wenn die Dienstleistung nicht in der eigenen Wohnung, sondern in der des Angehörigen stattfindet).

Als Nachweis für die Aufwendungen benötigen Sie eine Rechnung, die per Überweisung gezahlt werden muss. 

Gegebenenfalls Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen möglich

Wir arbeiten aktiv an Kooperationen mit Kostenträgern wie Pflege- und Ersatzkrankenkassen, um unsere Dienstleistungen auch Haushalten mit niedrigem Einkommen anbieten zu können – zum Beispiel durch die Anerkennung als Anbieter für Unterstützung im Alltag oder für Verhinderungspflege. Auch Einsätze im Rahmen der Familienpflege, die von der Ersatzkasse bezahlt werden, kann unsere Dienstleistungsagentur „Vom Fleck weg“ übernehmen. 

Leidenschaft und die „persönliche Note“: unsere Teammitglieder im Porträt

Unsere Teammitglieder sind mit Leidenschaft bei der Sache, um Menschen im Haushalt und bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Wichtig ist ihnen dabei immer die persönliche Note.

„Ich helfe sehr gerne älteren Menschen, denen es schwerfällt, selbst einkaufen zu gehen oder ihre Wohnung zu putzen – oder die einfach jemanden brauchen, der da ist und zuhört.“
Hendrikje, „Vom Fleck weg“ Leipzig

„Vor allem ältere Menschen haben oft mit dem Haushalt zu kämpfen. Durch meine Arbeit für ‚Vom Fleck weg‘ kann ich ihnen den Alltag erleichtern.“
Franz, „Vom Fleck weg“ München

"Mir gefällt es sehr, etwas Sinnvolles und Hilfreiches zu tun und mit viel Spielraum und Unterstützung durch Kolleginnen Menschen helfen zu können. Hier kann ich viele meiner Erfahrungen, z. B. im medizinischen Sektor, einbringen.“
Miriam, „Vom Fleck weg“ Düsseldorf

Über den pme Familienservice

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können. Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind