
Bei der Auswertung wurde jeweils eine Paarfamilie mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro, 50.000 Euro und 90.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten, 30 Monaten und 42 Monaten betrachtet. Zudem wurden Betreuungsumfänge von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden pro Woche in den Blick genommen.
Die niedrigsten Betreuungsgebühren liegen bei null Euro, da Berlin die Elternbeiträge komplett abgeschafft hat. Auch in Hamburg zahlen Eltern keine Gebühren, sofern die Betreuungszeit nicht mehr als 25 Stunden pro Woche beträgt. Die höchsten Elternbeiträge liegen bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten bei knapp 270 Euro für 25 Stunden Betreuung pro Woche und bei rund 300 Euro für 35 Stunden
Je älter, desto günstiger
Bei Kindern über drei Jahren sind die Beiträge generell günstiger. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro sind die Gebühren bei den Kindern im Alter über drei Jahren mit 155,00 Euro bei einem Betreuungsumfang von 25 Stunden, 217,00 Euro bei 35 Stunden und 279,00 Euro bei 45 Stunden in Kiel am höchsten
Bei einem Dreieinhalbjährigen reichen die Werte bis 155 Euro für 25 Stunden (220 Euro für 35 Stunden/ 280 Euro für 45 Stunden, wobei der Besuch des Kindergartens in verschiedenen Regionen gebührenfrei ist. Besonders das letzte Kindergartenjahr ist in vielen Bundesländern gebührenfrei.
Sehr unterschiedlich ist, wie die Gebühren geregelt sind: In manchen Bundesländern wie etwa Bayern oder Sachsen-Anhalt ist eine Staffelung der Gebühren nach dem Einkommen der Eltern vorgeschrieben, während es andernorts keine verbindlichen Regelungen gibt
Generelle Gebührenfreiheit nicht erstrebenswert
Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass die maximalen Elternbeiträge mit einer substanziellen finanziellen Belastung für die Familien verbunden seien. Das könnte für Familien abschreckend wirken, so das sie ihre Kinder erst relativ spät in einer Einrichtung betreuen lassen.
„Um tatsächlich die Gebühren in Deutschland zu vereinheitlichen, müssten sie konsequenterweise überall abgeschafft werden“, so die Autoren. Gleichzeitig bezweifeln sie, ob eine deutschlandweite Abschaffung der Elternbeiträge erstrebenswert ist. Die Städte und Gemeinden seien auf Gebühren angewiesen, um die Betreuung zu verbessern und dringend benötigte Plätze zu schaffen. Dabei sei es wichtiger, dass möglichst allen Familien, die dies wünschen, einen Betreuungsplatz mit guter Betreuungsqualität zur Verfügung gestellt wird, als dass ihnen die Elternbeiträge erlassen werden.
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln IW-Report 50/18
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