Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

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Asset-Herausgeber

27.02.2020
Gabriele Strasser
2192

Dank Krippe und Kindergarten haben berufstätige Eltern die Kleinkindzeit gut überstanden, da tut sich mit dem Schuleintritt ein Engpass auf: In den ersten Jahren endet die Schule oft schon mittags, viele Eltern finden keine Nachmittagsbetreuung für ihr Schulkind.

Der Mangel an Betreuungsangeboten für Schulkinder hindert vor allem Mütter, im gewünschten Umfang berufstätig zu sein. Das bestätigt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das untersucht hat, wie sich ganztägige Betreuungsangebote auf die Erwerbstätigkeit von Müttern auswirken. 

 

Berufstätigkeit braucht verlässliche Betreuung

Für die Studie „Fiskalische Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ entwickelte das DIW drei Experten-basierte, empirisch abgeleitete Szenarien, die sich auf Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren beziehen. Je nach Szenario steigt die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Auch Mütter, die bereits erwerbstätig sind, wollen ihre Arbeitszeit um durchschnittlich 1 bis 2,6 Stunden pro Woche erhöhen. Insgesamt steigt durch diese Veränderungen das derzeitige Arbeitsvolumen von Müttern mit Grundschulkindern um etwa 3 bis 7 Prozent. 

Erhöht sich die Erwerbstätigkeit von Müttern, bringt das Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichzeitig sinken Ausgaben für Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld. Dabei lassen sich mit einer guten Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder nicht nur Familien- und Erwerbsarbeit besser vereinbaren, die Betreuung kann auch Bildungsungleichheiten mindern.

 

Hoher Bedarf an Betreuungsplätzen – Rechtsanspruch kommt 2025

Nach aktuellen Daten der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), an der etwa 33.000 Familien mit Kindern unter 12 Jahren teilnahmen, hatten im Jahr 2018 fast drei Viertel aller Eltern eines Grundschulkindes Betreuungsbedarf. Doch nur knapp die Hälfte der Kinder besuchte laut amtlicher Statistik im Frühjahr 2018 tatsächlich einen Hort oder eine Ganztagsschule. Was für Kinder unter 3 bzw. 6 Jahren jetzt schon gilt, soll ab 2025 auch für Grundschulkinder kommen: ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder. 


Alternative: privat organisierte Kinderbetreuung

Bis der Rechtsanspruch umgesetzt ist, nutzen viele Eltern Alternativen zu Hort und Ganztagsschule. Eltern, die keine Ganztagsbetreuung finden, organisieren sich oft privat eine Nachmittagsbetreuung. Was viele nicht wissen: Es gibt auch Babysitter, die hervorragend für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern geeignet sind. Der pme Familienservice unterstützt Beschäftigte seiner Kundenunternehmen gerne bei der Suche nach der passenden Betreuung. 

 

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Quellen: 

www.diw.de

www.dji.de

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