Corona und Verdienstausfall: Wie Sie Geld sparen

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Corona und Verdienstausfall: Wie Sie Geld sparen können

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Asset-Herausgeber

09.12.2021
Sabrina Ludwig
4951

Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld, Hilfen für Selbstständige und KünstlerInnen und mehr: Die neuesten Regelungen und Beschlüsse zu staatlichen Zuschüssen während der Corona-Krise.

Tipps von Regina Benzinger und Iris Hauler, Einkommens- und Budgetberaterinnen beim pme Familienservice.

 

Inhalt:

1. Was Sie jetzt direkt tun können, um Geld zu sparen

  • Erstellen Sie einen Haushaltsplan
  • Checken Sie Ihre Versicherungen

2. Staatliche Zuschüsse: Die neueste Regelungen

  • Beantragung von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)
  • Beantragung von Wohngeld
  • Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen
  • Ausgleich des Verdienstausfalls, wenn Kinder zu Hause betreut werden
  • Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie
  • Novemberhilfe: Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im November 2020
  • Dezemberhilfe: Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im Dezember 2020
  • Überbrückungshilfe III: Unterstützung für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro
  • Unterstützung für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte
  • NEUSTART KULTUR: Hilfe für KünstlerInnen und Kreative

3. Informationen zum Kurzarbeitergeld und steuerlichen Entlastungen für Unternehmen

  • Kurzarbeitergeld

 

Zahl 1Was Sie jetzt direkt tun können, um Geld zu sparen:

Erstellen Sie einen Haushaltsplan und verschaffen Sie sich einen Überblick.

Miete, Strom, Internet, GEZ, Versicherungen und sonstige Kosten wie Netflix, Spotify und Co. sind monatliche Fixkosten, die Sie als erstes in einem Haushaltsbuch notieren sollten. Stellen Sie diesen festen Ausgaben Ihre sicheren Einnahmen wie das Gehalt gegenüber. So bestimmen Sie die Grundlage ihres Haushaltsplans.

Überlegen Sie, bei welchen laufenden Ausgaben (z. B. Lebensmittel, Kleidung) Sie jetzt sparen können. Ist eine neue Jacke wirklich nötig? Heben Sie alle Kassenbons auf, und notieren Sie die Ausgaben am Ende jeden Monats.

Kostenfreier Online-Planer der Sparkasse

App „Mein Budget – Ausgaben im Griff“

 

Checken Sie, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen.

Die einen sind regelrecht überversichert, die anderen haben noch nicht einmal eine Haftpflichtversicherung. Versicherungen sind wichtig, aber auch teuer. Prüfen Sie deshalb genau, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen: www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen

 

Zahl 1Staatliche Zuschüsse: Die neueste Regelungen

 

Beantragung von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II):

Um Menschen davor zu bewahren, in eine existenzielle Notlage zu geraten (z. B. weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können), hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie arbeitssuchend, selbstständig oder in einer Beschäftigung sind (z. B. in Kurzarbeit).

Den Antrag auf Grundsicherung können Sie telefonisch, per E-Mail oder per (Haus-)Post beim zuständigen Jobcenter stellen. Antragsvordrucke und weitere wichtige Hinweise finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und darin erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten.

Weiterführende Informationen zur Grundsicherung:

www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung

 

Aktuell: Ver­ein­fach­ter Zu­gang zur Grund­si­che­rung und So­zi­al­dienst­leis­ter-Ein­satz­ge­setz bis zum 31.03.2021 ver­län­gert

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Mehr Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf der Seite des BMAS.

 

Beantragung von Wohngeld

Grundsätzlich haben alle Bürger mit einem niedrigen Einkommen einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ob Sie Wohngeldanspruch haben, und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:  

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Wohngeld können Sie auch beantragen, wenn Sie in Besitz eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind („Lastenzuschuss“).

Achtung: Jobcenter und Arbeitsagenturen sind derzeit geschlossen. Sie sind aber telefonisch oder online zu erreichen. Im Notfall ist auch ein persönlicher Kontakt möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

 

Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen

Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld.

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

 

Ausgleich des Verdienstausfalls, wenn Kinder zu Hause betreut werden

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld beschlossen. Der Leistungszeitraum wird verlängert und zudem besteht auch ein Anspruch, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss.

 

Wenn das Kind krank ist und Eltern es selbst betreuen müssen, haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Gesetzlich Versicherte haben zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich befristeten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Bisher hatte jedes Elternteil Anspruch auf maximal 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende auf 20 Arbeitstage. Für das Jahr 2021 hat das Bundeskabinett eine Erweiterung der Anspruchsdauer beschlossen: So hat jedes Elternteil für jedes Kind Anspruch auf Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage, Alleinerziehende längstens für 40 Arbeitstage pro Kind.

Mehr Informationen finden Sie hier: Kinderkrankengeld wird erweitert

 

Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie hat zur Folge, dass viele Eltern die Voraussetzungen für das Elterngeld nicht mehr einhalten können. Viele sind von Kurzarbeit betroffen, andere arbeiten in systemrelevanten Berufen und werden dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht.

Damit die betroffenen Familien auch weiterhin mit dem Eltern unterstützt werden, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schnelle Lösungen gefunden, u.a. mit mehr Teilzeitmöglichkeiten, Frühchenmonat und weniger Bürokratie,

Alle Anpassungen bezüglich des Elterngeldes lesen Sie hier: familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

 

Novemberhilfe: Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im November 2020

Die Bundesregierung unterstützt Selbstständige, Solo-Selbstständige, Betriebe und Einrichtungen, die von der temporären Schließung im November betroffen sind. Sie können außerordentliche Wirtschaftshilfen mit ersten Abschlagszahlungen Ende November erhalten.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Novemberhilfe und den weiteren Wirtschaftshilfen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:

Informationen der Bundesreierung zur Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im November

Fra­gen und Ant­wor­ten zu No­vem­ber­hil­fe und Neu­start­hil­fe für So­lo­selbst­stän­di­ge 

 

Dezemberhilfe: Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im Dezember 2020 (Stand 14. Dezember 2020)

Mit der Dezemberhilfe werden analog wie bei der Novemberhilfe im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Einige Hilfen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html

 

Überbrückungshilfe III: Unterstützung für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (Stand 14. Dezember 2020)

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Quelle und mehr Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

(Stand 14. Dezember 2020)

Mit der Dezemberhilfe werden analog wie bei der Novemberhilfe im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Einige Hilfen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet

Unterstützung für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte

Durch die Corona-Pandemie geraten insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen (PDF, 972 KB) ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen - schnell und unbürokratisch.

Dazu gehören im Überblick:

  • Überbrückungshilfe
  • KFW-Sonderprogramm
  • Bürgschaften
  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen
  • Unterstützungspaket für Start-ups
  • Förderdatenbank des Bundes
  • Kurzarbeitergeld
  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Weiter Informationen zu den einzelne Maßnahmen und deren Beantragung finden Sie auf der Seite des BMWI.

 

NEUSTART KULTUR: Hilfe für KünstlerInnen und Kreative

Im Fokus von NEUSTART KULTUR stehen vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Für das Programm NEUSTART KULTUR steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Neustarthilfe

Hilfen für Künstler und Kreative im Überblick

 

 

Zahl 3Informationen zum Kurzarbeitergeld und steuerlichen Entlastungen für Unternehmen

 

Kurzarbeitergeld

Aktuell bekommen kinderlose Beschäftigte 60 Prozent des Nettoeinkommens und Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Bis Ende 2020 gilt eine Regelung, nach der das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden kann. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: „Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?“

Außerdem werden für Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit ab 1. Mai 2020 bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Rechnen Sie aus, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht: www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

 

Wir beraten Ihre Mitarbeiter*innen, die den Überblick über ihre Finanzen verloren haben

 


 

Ob Scheidung oder Krankheit: Wenn die Lebensumstände sich ändern, betrifft das zumeist auch die finanzielle Situation. Was tun, wenn es zum Beispiel zu einer Überschuldung gekommen ist? Überschuldete Mitarbeiter fehlen häufig, sind unkonzentriert und können zu einem Sicherheitsrisiko für Ihren Betrieb werden.

Wir beraten bei Einkommens- und Budgetfragen Mitarbeiter*innen, die den Überblick über ihre Finanzen verloren haben, und solche, die mehr aus ihrem Einkommen machen wollen. Weitere Informationen zu unserem Angebot Lebenslagencoaching.

Kontakt:
Regina Benzinger
E-Mail: regina.benzinger@familienservice.de

 

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*aufgrund der Lesbarkeit haben wir uns für die männliche Form für alle Personenbezeichnungen entschieden.

 

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